67. Raumbilanz
Verluste
Der Verlust von Raum kann jederzeit eintreten. Er kann sich auch
stetig oder schleichend vollziehen. Ein Verlust von Raum ist
endgültig. Er kann nicht rückgängig oder durch einen anderen "Raum"
ersetzt werden.
Es geht um Verluste von Raum und Räumen durch Verluste z.B.:
- der Zugänglichkeit,
- der Zugehörigkeit,
- des Besitzes,
- des Eigentums,
- der Inhalte,
- der Verwendungen,
- der Zwecke und Zweckbestimmungen,
- der Rechte und Berechtigungen,
- der Verfügung und Verfügbarkeit,
- der Nützlichkeit.
Verluste, die in der Regel selbst verursacht werden, führen zu
Aufwand für z.B.:
- Idolen nacheifern, um so zu werden, wie sie scheinen,
- Phantombildern erzeugen oder sich von ihnen beherrschen
lassen,
- Verführungen,
- Verleitungen,
- Verwöhnungen,
- Illusionen nachjagen,
- Verwöhnungen,
- Verweigerungen,
- Widerstand,
- etwas erzwingen wollen.
Verluste treten unweigerlich ein bei z.B.:
- Verlagerungen,
- Beschlagnahmungen,
- Abrissen,
- Umzügen,
- Verkäufe,
- Umwidmungen,
- Änderungen von Zweckbestimmungen,
- Vandalismus, Sabotage,
- Veruntreuungen,
- Unkenntnis, Unvermögen.
Verluste, die oft durch "höhere Gewalt" veranlasst werden, sind
Verluste und die damit verbundenen Aufwendungen für z.B.:
- Bruch der Grenzen,
- Dammbruch,
- Zusammenbruch,
- Einbruch,
- Explosion,
- Implosion,
- Verwüstung, Ausbeutung,
- Verschüttung,
- Erdrückung,
- Verstrahlung, Verseuchung.
Verluste entstehen durch schleichende oder plötzliche
Katastrophen durch Natur, Kriege, Dummheit und Zufall. Sie zeigen
sich in den Verlusten durch z.B.:
- Überschwemmungen,
- Austrocknungen,
- Naturkatastrophen
- Verseuchungen,
- Verschüttungen,
- Vergiftungen,
- Einkesselung,
- Unwegsamkeit, Unerreichbarkeit,
- Brachen, alles ist ausgebeutet,
- Verwilderung.
Befürchtete und drohende Verluste führen zu Vorsorgeaufwand für z.B.:
- Beschränkungen,
- Selbstbeschränkungen,
- Verzichte,
- Verschenken,
- Abtreten, anderen überlassen,
- Auflassung,
- Verlust des Interesses,
- Verlassen,
- Flucht,
- Sprengung, Einsturz.
Verluste sind endgültig bei z.B.:
- Veränderungen der Nachbarschaft,
- Aufgabe,
- Besetzungen durch Unbefugte,
- Angriffen,
- Höhere Gewalt,
- Beschlagnahmung,
- Zweckentfremdung,
- Vertreibung,
- Entwertung,
- Entehrung.
Verluste werden in Kauf genommen für die Früherkennung, Bekämpfung, Begrenzung der
Folgen des Aufwandes z.B.:
- durch Ausbeutung,
- durch Verpflichtungen,
- durch Wertverfall,
- durch Dummheiten, Leichtsinn, Unvermögen, Gier,
- durch Fehlentscheidungen,
- durch Fehlkalkulationen,
- durch Betrug, durch Verbrechen, Täuschungen,
- durch höhere Gewalt,
- durch Vergeudung, durch Verschwendung,
- durch Misswirtschaft.
Verluste entstehen auch durch den Aufwand für z.B.:
- Zerstörung von Humankapital,
- Verletzungen,
- Kränkungen,
- Behinderungen,
- Krankheiten,
- Verwundungen,
- Töten,
- Verletzungen,
- Gefangenschaft,
- Gewalt.
Verluste:
- durch Ausbeutung,
- durch Verpflichtungen,
- durch Wertverfall,
- durch Dummheiten, Leichtsinn,
- durch Fehlentscheidungen,
- durch Fehlkalkulationen,
- durch Betrug,
- durch Verbrechen,
- durch höhere Gewalt,
- durch Vergeudung,
- durch Verschwendung,
- durch Unvermögen,
- durch Täuschungen,
- durch Gier,
- durch Misswirtschaft.