69. Energiebilanz
Verluste
Nach dem Energieerhaltungsgesetz kann es keine "Verluste von
Energien" geben.
Von Energieverlusten wird dennoch oft geredet, wenn mehr Energie
als nötig aufgewendet oder die vorhandene Energie nicht vollständig
eingesetzt werden kann bei Umwandlungen, Verwendungen oder Verbrauch
von Energien. Häufig ist dies verbunden mit der Unwissenheit über
z.B.:
- den "Verbleib" der "verlorenen" Energien,
- wie die "verlorenen" Energien (wieder) erscheinen, nutzen
und wirken,
- die Art und Weise, wo und wie die "verlorenen" Energien
gebunden sind,
- die Art und Weise, wo und wie und wann die "verlorenen"
Energien wieder freigesetzt werden,
- die Art und Weise, wo und wie und wann die "verlorenen"
Energien wieder frei verfügbar sind und wozu.
Energieverluste, die in Kauf genommen oder als unvermeidlich
angesehen werden, sind Energieverluste durch z.B.:
- Abfall von Energie,
- Entropie,
- Abwärme,
- Risiken,
- Streuung,
- Strahlung,
- Versandung,
- Verpuffung,
- Reaktionen,
- Unfälle.
Energieverluste werden unterschiedlich wahrgenommen, beachtet,
bewertet, gewertet und gewichtet nach den "Energieverlusten", die
zugeordnet werden z.B.:
- der Lebensenergie,
- der Erhaltungsenergie,
- der Todesenergie,
- der Gebrauchsenergie,
- der Verbrauchsenergie,
- der Energiegewinnung,
- dem Energiezufluss,
- dem Energieverzehr und dem Energieabfluss,
- der Energiespeicherung,
- der Energiesteuerung.
Energieverluste, die mitunter rasch auffallen und verfolgt
werden, sind Energieverluste, bei denen das "Verhalten" eine Rolle
spielt. Gesprochen wird dann von z.B.:
- Energieabfluss,
- Energievergeudung,
- Energieverunreinigung,
- Energiediebstahl,
- durch Raubbau,
- durch Ausbeutung,
- durch Betrug,
- durch Verbrechen,
- durch Verschwendung,
- durch Vergeudung.
"Energieverluste" entstehen auch durch den entstehenden
Energieaufwand durch z.B.:
- Verpflichtungen,
- Wertverfall,
- Dummheiten, Leichtsinn,
- Fehlentscheidungen,
- Fehlkalkulationen,
- höhere Gewalt,
- Unvermögen,
- Täuschungen,
- Gier,
- Misswirtschaft.
Als "Energieverlust" werden oft auch die Unangemessenheit des
Energieeinsatzes behandelt für z.B.:
- Erschließungen,
- Vorhaltungen,
- Verwendungen,
- Nutzungen,
- Bestimmungen,
- Bedingungen,
- Regelungen,
- Verfügungen,
- Prozesse,
- Folgeaufwand.
Zu einem "Energieverlust" führen auch der (weitere oder höhere)
Energieverzehr durch z.B.:
- den Wegfall von Interessen,
- den Wegfall von Verantwortungen,
- den Wegfall von Regelungen,
- den Wegfall von Steuerungen,
- den Wegfall von Privilegien,
- den Wegfall von Zugängen,
- die Veränderung der Stärken (Verminderungen, Erhöhungen,
Mengen),
- die Veränderungen der Kräfte,
- die Veränderungen der Quellen (Erschöpfung, versiegen,
verschmutzen),
- die Veränderungen der Wege (Leitungen, Flüsse, Stauungen,
Versickerungen).
Als Energieverluste behandelt werden häufig auch behandelt der
Energieverbrauch für z.B.:
- Umleitungen,
- Abzweigungen,
- Zweckentfremdungen,
- Formänderungen,
- Umwandlungen (in andere Energien),
- Entzug,
- Ortsveränderungen,
- Verwitterung,
- Aufbrauch,
- Suchen nach Ersatz.