Zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Bilanzstichtag, besitze ich häufig Dinge, die gezählt, gemessen, gewogen, geschätzt werden können, die mir nicht oder noch nicht gehören. Über den Besitz darf ich in der Regel nur im Sinne des tatsächlichen Eigentümers verfügen. Auf dessen Verlangen muss ich das Besessene dem Eigentümer zurückgeben oder ihm Schadenersatz leisten.
Zum Besitz zählen häufig:
Für meine Nutznießung am Besitz kann ein Entgelt zu entrichten sein. Für die Verwahrung, Pflege und Wartung des Besitzgutes kann ich eine Vergütung erhalten. Oder auch nicht.
Besitz wird als "Vermögen" in der Regel nur dann und insoweit in eine Bilanz aufgenommen,