Es geht insbesondere um
Die Auflagen und Verpflichtungen können generell aufgrund von Gesetzen, Traditionen, Usancen, Statuten oder anderen Verträgen und Vereinbarungen entstehen und bestehen bleiben. Sie können auch speziell vereinbart werden oder sich z.B. aus nachbarschaftlichen Beziehungen, den Arbeitsverhältnissen oder situativ ergeben.
Manche Auflagen und Verpflichtungen können "freigekauft" werden: Die Entreicherungen begrenzen sich dann auf die Höhe der Gebühren, Genehmigungen, Erlaubnisse oder Freistellungen.