Es geht insbesondere um Steuern und Abgaben, die sich aus dem Eigentum oder dem Besitz ergeben. Typisch sind
Die meisten Steuern und Abgaben ergeben sich aus der so genannten "sozialen Verpflichtung" des Eigentums.
Die Verpflichtungen zu den Steuern und Abgaben besteht in der Regel auch dann, wenn keine Einnahmen erzielt werden; sie sind "aus dem Vermögen" zu erfüllen. In der Regel haben die Gläubiger der Steuern und Abgaben (Finanzamt, Gemeinden, Behörden) auch Vorrang vor allen anderen Gläubigern.