Durch kriminelle Handlungen kann Vermögen beschädigt, entwendet, unbrauchbar gemacht oder zerstört werden. Auch wenn gegen die Verbrecher Schadenersatzansprüche bestehen, ist zunächst der Vermögensschaden eingetreten.
Zu den häufigsten selbstverschuldeten kriminellen Handlungen zählen
Die Schutzmöglichkeiten sind begrenzt. Ebenso die Möglichkeiten, die Folgen zu begrenzen.