HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

42. Krankheiten des Vermögens

VollbildFehler, Fehlendes

Konstitutionelle Mängel ("Krankheiten") des Vermögens

Es geht um Besonderheiten des Vermögens, die ausdrücklich oder zufällig festgelegt, bestimmt oder geschaffen wurden. Das Vermögen wird (insgesamt) durch die Besonderheiten

  1. begrenzt,
  2. zweckbestimmt,
  3. eingeschränkt,
  4. verpflichtet,
  5. freigegeben,
  6. reserviert,
  7. behindert,
  8. gehindert,
  9. abgesondert,
  10. einzigartig, eigenartig.

Es handelt sich nicht um Krankheiten. Die auftretenden Symptome ähneln häufig Krankheitssymptomen. Was auf die Konstitution zurückzuführen ist, kann jedoch nicht "geheilt" werden: Die Symptome verschwinden von selbst, wenn die Konstitution geändert wird. Häufig werden die Symptome gemildert durch

  1. Krücken,
  2. Verstärkungen,
  3. Ersetzungen,
  4. Ambutationen,
  5. Schonungen,
  6. Hilfsmittel.

Die konstitutionellen Festlegungen bestimmen und begrenzen auch das Denken, Planen, Entscheiden, Handeln und Verhalten der verantwortlichen und entscheidenden Personen sowie der anderen Betroffenen und Beteiligten. Sie werden danach ausgewählt, dass sie sind bereit und auch nicht in der Lage sind, die Konstitutionen zu verändern. Die entscheidenden und verantwortlichen Personen dienen und verstärken das konstitutionelle Korsett:

  1. Es verstärkt, wo die eigenen Stärken fehlen.
  2. Es schwächt, wo die eigenen Stärken größer sind als erwünscht.
  3. Es gestaltet und macht gefällig,
  4. Es erleichtert, was notwendig ist.
  5. Es verhindert, was unerwünscht ist.
  6. Es behindert, was eher schaden könnte.

Die konstitutionellen "Krankheiten" zeigen sich eher als Mängel,

  1. die erst durch Vergleiche auffallen,
  2. die erst bei Anforderungen auffallen, für welche das Vermögen nicht geschaffen wurde,
  3. die offenkundig werden, wenn der Anlass oder Grund für das Vermögen wesentlich geändert wurde oder nicht mehr besteht.