Es geht um das absichtliche, zufällige oder mit der Zeit entstehende Unvollständige, Weggelassene oder Vorbehaltene mit der Folge, dass dem (aktive) Vermögen und das (passive) Kapital etwas fehlt, um seine Funktionen und Wirkungen wahrnehmen und entfalten zu können.
Das Fehlende kann:
"Krankhaft" werden Fehler und Fehlendes erst dann, wenn das Fehlende und seine Folgen erkannt und bekannt sind und dennoch erwartet wird, dass mit dem aktiven Vermögen und dem passiven Kapital alles erreichbar ist, was eigentlich voraussetzt, dass das Fehlende beschafft und hinzugefügt wird.
Die Verwaltung von erkannten und bekannten Fehlern und Mängel ist in der Regel sehr aufwendig. Häufig begrenzen sich die Bemühungen darauf, die Nachteile aus dem Fehlenden zu begrenzen anstatt tatsächlich die Lücke zu schließen.