HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

42. Krankheiten des Vermögens

VollbildFehler, Fehlendes

Fehlerhafte Prozesse ("Krankheiten") des Vermögens

Es geht um fehlende oder mangelhafte:

  1. Steuerungen,
  2. Regelungen,
  3. Abläufe,
  4. Koordinationen,
  5. Abstimmungen,
  6. Planungen,
  7. Entscheidungen,
  8. Eingriffe,
  9. Unterlassungen,
  10. Leitungen,
  11. Führungen,
  12. Übergänge,
  13. Übergaben,
  14. Vorbereitungen,
  15. Nachbereitungen,
  16. Einbettungen,
  17. Kontrollen,
  18. Überwachungen.
  19. Methoden,
  20. Verfahren,
  21. Vorgehensweisen,
  22. Instrumente,
  23. Werkzeuge,
  24. Mittel.

Als Symptome zeigen sich häufig als ein Zuviel oder Zuwenig am falschen Ort, zum falschen Zeitpunkt oder in der falschen Art und Weise. Ähnlich wie bei Krankheiten zeigen sich:

  1. hoher Steuerungsaufwand,
  2. hoher Regelungsaufwand,
  3. Bürokratie,
  4. übermäßige Kontrollen,
  5. operative Hektik,
  6. "Löcher stopfen", Notlösungen,
  7. Kraftmeiereien,
  8. Wichtigtuereien,
  9. "Wegsehen",
  10. Sicherung der Nichtverantwortung von einem selbst.

Es treten anscheinend "plötzlich", also ohne Vorankündigungen, auf:

  1. Blockaden,
  2. Zusammenbrücke, ("Infarkte"),
  3. Überforderungen,
  4. Unterforderungen,
  5. Leerläufe,
  6. Überhitzungen,
  7. "Blasen",
  8. Schwemmen,
  9. Engpässe,
  10. Fehler.

Nicht selten werden in der Folge nur die Symptome "kuriert", die sich zeigen als:

  1. Verschwendung,
  2. Vergeudung von Ressourcen an letztlich Nutzloses,
  3. Verderb,
  4. Verluste,
  5. Wirkungslosigkeit,
  6. Ergebnislosigkeit,
  7. Verfehlungen,
  8. Konflikte,
  9. Streitpunkte, Meinungsverschiedenheiten,
  10. Schuldzuweisungen.

Die Folgen der Mängel in den Prozessen sind vielfach:

  1. Irrtümer,
  2. Fehlentscheidungen,
  3. Verwechslungen von Dringendem und Wichtigem.

Die Mängel und Fehler in den Prozessen lassen sich nur durch neue Regelungen für die Verantwortungen beseitigen. Das erfordert in der Regel Durchsetzungsvermögen von Personen, die dazu befugt sind.