42. Krankheiten des Vermögens
Fehler, Fehlendes
Vermögen in den Händen von Unbefugten, ("Krankheiten") des Vermögens
Es geht um die Hilflosigkeit der Vermögenden, wenn sie Unbefugten
ausgeliefert werden, sind oder bleiben.
Typisch für Unbefugte ist:
- Unbefugte erkennen, anerkennen oder beachten ihre fehlenden
oder begrenzten Befugnisse nicht.
- Unerfahrene und großkotzige Angeber geben vor, über die
notwendigen Fähigkeiten zu verfügen, die für das Vermögen
erforderlich sind.
- Unbefugte fühlen sich legitimiert, obwohl ihre Befugnisse
nur auf Personen oder Organisationen zurückgehen, die selbst
keine oder keine ausreichenden Befugnisse verfügen. Gegenüber
Dritten berufen sich die Unbefugten häufig auch "Autoritäten",
"Höhere", "die Oberen", "die Gesetze", "die Vorschriften", ohne
die Befugnisse tatsächlich zu belegen.
- Personen überschätzen oder unterschätzen ihre Befugnisse.
Sie verwechseln die Verantwortungen, die mit den Befugnissen
verbunden sind, mit der damit verbundenen Macht.
- Personen nehmen ihre Befugnisse nicht oder falsch oder
unangemessen wahr.
- Personen nehmen an, ihre speziellen Fachkompetenzen reichten
für alle Entscheidungen für und über das Vermögen.
- Entscheidende und verantwortliche Personen sind nicht
ausreichend reif oder rechtsfähig.
- Unbefugte sind oftmals auch nicht zuständig, mischen sich
dennoch ein.
- Unbefugte bauschen häufig einen Teilaspekt auf, machen sich
damit wichtig und beherrschen schließlich die gesamten
Entscheidungskriterien.
- Unbefugte berufen sich spätestens dann auf ihre fehlenden
Befugnisse oder Inkompetenz, wenn die Folgen ihres Denkens,
Planens, Entscheidens, Handelns und Verhaltens anders sind als
erhofft.
Die Risiken durch Unbefugte werden in der Regel unterschätzt.
Personen und Organisationen unternehmen viel, um Glaubwürdigkeit und
Kompetenz zu auszuloben, die zu einer Befugnis gehören.
Wenn nicht ausreichende Vorkehrungen getroffen werden, ziehen
Vermögen unweigerlich an:
- Glücksritter aller Art (Hasadeure),
- Spekulanten,
- "Geheimtipp-Geber",
- Versicherungen,
- Garantiegeber,
- Auslobung von Superrenditen.
Unbefugte lassen sich "ihre Leistungen" in der Regel sehr gut
bezahlen.
Die mitunter unglaublichen Einzelerfolge in Einzelfällen werden
meistens geschäftsmäßig vermarktet. Sonderangebote, Sonderpreise, Rabatte,
Sonderkonditionen, Geschenke, Zusatzgeschenke sind auch Warnsignale,
um die tatsächlichen Befugnisse, Kompetenzen, Fähigkeiten und
Absichten der Personen rechtzeitig zu überprüfen, bevor ihren
Einladungen, ihrem Rat oder ihnen Weisungen gefolgt wird.
Die Vermögenden unterlassen es zu oft, rechtzeitig in die
Fähigkeiten, Kompetenzen und Befugnisse der Personen zu investieren.
Sehr oft trauen die Vermögenden nahezu krankhaft oder gar wahnwitzig
bisher unbekannten Personen und insbesondere "marktführenden"
Organisationen mehr als sich selbst oder den vertrauten Personen,
die sie bestens kennen.