HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

42. Krankheiten des Vermögens

VollbildFehler, Fehlendes

Vermögen in den Händen von Unbefugten, ("Krankheiten") des Vermögens

Es geht um die Hilflosigkeit der Vermögenden, wenn sie Unbefugten ausgeliefert werden, sind oder bleiben.

Typisch für Unbefugte ist:

  1. Unbefugte erkennen, anerkennen oder beachten ihre fehlenden oder begrenzten Befugnisse nicht.
  2. Unerfahrene und großkotzige Angeber geben vor, über die notwendigen Fähigkeiten zu verfügen, die für das Vermögen erforderlich sind.
  3. Unbefugte fühlen sich legitimiert, obwohl ihre Befugnisse nur auf Personen oder Organisationen zurückgehen, die selbst keine oder keine ausreichenden Befugnisse verfügen. Gegenüber Dritten berufen sich die Unbefugten häufig auch "Autoritäten", "Höhere", "die Oberen", "die Gesetze", "die Vorschriften", ohne die Befugnisse tatsächlich zu belegen.
  4. Personen überschätzen oder unterschätzen ihre Befugnisse. Sie verwechseln die Verantwortungen, die mit den Befugnissen verbunden sind, mit der damit verbundenen Macht.
  5. Personen nehmen ihre Befugnisse nicht oder falsch oder unangemessen wahr.
  6. Personen nehmen an, ihre speziellen Fachkompetenzen reichten für alle Entscheidungen für und über das Vermögen.
  7. Entscheidende und verantwortliche Personen sind nicht ausreichend reif oder rechtsfähig.
  8. Unbefugte sind oftmals auch nicht zuständig, mischen sich dennoch ein.
  9. Unbefugte bauschen häufig einen Teilaspekt auf, machen sich damit wichtig und beherrschen schließlich die gesamten Entscheidungskriterien.
  10. Unbefugte berufen sich spätestens dann auf ihre fehlenden Befugnisse oder Inkompetenz, wenn die Folgen ihres Denkens, Planens, Entscheidens, Handelns und Verhaltens anders sind als erhofft.

Die Risiken durch Unbefugte werden in der Regel unterschätzt. Personen und Organisationen unternehmen viel, um Glaubwürdigkeit und Kompetenz zu auszuloben, die zu einer Befugnis gehören.

Wenn nicht ausreichende Vorkehrungen getroffen werden, ziehen Vermögen unweigerlich an:

  1. Glücksritter aller Art (Hasadeure),
  2. Spekulanten,
  3. "Geheimtipp-Geber",
  4. Versicherungen,
  5. Garantiegeber,
  6. Auslobung von Superrenditen.

Unbefugte lassen sich "ihre Leistungen" in der Regel sehr gut bezahlen.

Die mitunter unglaublichen Einzelerfolge in Einzelfällen werden meistens geschäftsmäßig vermarktet. Sonderangebote, Sonderpreise, Rabatte, Sonderkonditionen, Geschenke, Zusatzgeschenke sind auch Warnsignale, um die tatsächlichen Befugnisse, Kompetenzen, Fähigkeiten und Absichten der Personen rechtzeitig zu überprüfen, bevor ihren Einladungen, ihrem Rat oder ihnen Weisungen gefolgt wird.

Die Vermögenden unterlassen es zu oft, rechtzeitig in die Fähigkeiten, Kompetenzen und Befugnisse der Personen zu investieren. Sehr oft trauen die Vermögenden nahezu krankhaft oder gar wahnwitzig bisher unbekannten Personen und insbesondere "marktführenden" Organisationen mehr als sich selbst oder den vertrauten Personen, die sie bestens kennen.