42. Krankheiten des Vermögens
(Aktiva)
Wertloses: Undurchsetzbare Ansprüche
Undurchsetzbare Ansprüche können aus beliebigen Gründen
entstehen. Von Bedeutung sind jedoch öfter:
- Ansprüche gegen Minderjährige,
- Ansprüche gegen Schuldunfähige,
- Ansprüche gegen Dritte, die jedoch nicht zum Schadenersatz
verpflichtet sind,
- Ansprüche auf Dienste oder Leistungen, die nur persönlich zu
erbringen sind, für die jedoch der Schuldner nicht in der Lage
ist,
- Ansprüche auf Unterlassen,
- Ansprüche auf Handlungen für Schutz und Vorsorge, um
zufälligen oder natürlichen Gefahren vorzubeugen.
Mitunter ist der Aufwand für die Betreibung des Schuldners auch
höher als die Forderung: Sie wird deshalb "abgeschrieben".