HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

42. Krankheiten des Vermögens

Vollbild(Aktiva)

Wertloses: Uneinbringliche Forderungen

Uneinbringliche Forderungen: Sie können berechtigt oder unberechtigt sein: Wenn der Schuldner sie nicht bezahlen kann oder nicht (mehr) bezahlen muss, sind sie nichts mehr wert. Das gilt auch für:

  1. titulierte Forderungen,
  2. Forderungen aus Wetten, "Schuldner von Spielschulden",
  3. Forderungen, die juristisch nicht oder nicht mehr beweisbar sind, z.B. aus mündlichen Vereinbarungen,
  4. verjährte Forderungen,
  5. Forderungen, für welche kein juristischer Grund vorliegt, z.B. moralische Verpflichtungen zu helfen.

Undurchsetzbare Ansprüche können aus beliebigen Gründen entstehen. Von Bedeutung sind jedoch öfter:

  1. Ansprüche gegen Minderjährige,
  2. Ansprüche gegen Schuldunfähige,
  3. Ansprüche gegen Dritte, die jedoch nicht zum Schadenersatz verpflichtet sind,
  4. Ansprüche auf Dienste oder Leistungen, die nur persönlich zu erbringen sind, für die jedoch der Schuldner nicht in der Lage ist,
  5. Ansprüche auf Unterlassen,
  6. Ansprüche auf Handlungen für Schutz und Vorsorge, um zufälligen oder natürlichen Gefahren vorzubeugen.

Mitunter ist der Aufwand für die Betreibung des Schuldners auch höher als die Forderung: Sie wird deshalb "abgeschrieben".