42. Krankheiten des Vermögens
(Aktiva)
Vermehrung der Risiken des Vermögens und der Gefahren für das
Vermögen
Jedem Vermögen haften die üblichen Risiken an. Sie können jedoch
unvorhersehbar schlagartig oder schleichend größer werden, durch:
- Veränderungen der Gesellschaft,
- Veränderungen im Umfeld,
- Veränderungen in den Prozessen,
- Veränderungen in den Beziehungen,
- Veränderungen in den Verfahren,
- Veränderungen im Markt,
- Veränderungen bei den entscheidenden Personen,
- Veränderungen der Anwendungen,
- Veränderungen des Einsatzes,
- Veränderungen der Nutzungen.
Typisch sind:
- starke Erhöhungen oder Absenkungen der Nutzungen,
- Preisänderungen, Preisverfall oder Preissteigerungen,
- Veränderungen der Auslastungen,
- Neuerungen (Materialien, Maschinen, Wege, Prozesse),
- Entstehung von Überfluss oder Mangel,
- Veränderungen der Emissionen oder Immissionen,
- Störungen,
- Auflagen,
- Neue Anforderungen,
- neue Verwendungszwecke.
Erhöhen sich mit den Veränderungen voraussichtlich die
(zahlenmäßigen) Werte der Vermögensgegenstände, verlangen die
Berechtigten der Aktiva eine Beteiligung daran, z.B. als höhere
Mieten, höhere Steuern, höhere Gewinnbeteiligungen, höhere Erlöse.
Verringern sich mit den Veränderungen voraussichtlich die
(zahlenmäßigen) Werte der Vermögensgegenstände, schützen sich die
Berechtigten der Passiva gegen eine Beteiligung der (zahlenmäßigen)
Vermögensminderung: Die Lasten soll der bisherige und künftige
Nutzer alleine stemmen. Manchmal werden dazu auch bewährte
Instrumente missbraucht wie:
- Franchising,
- Founding,
- Fonds,
- Beteiligungen,
- Kredite,
- Überlassungsrechte,
- Leasing,
- Miete, Pacht,
- Leihe,
- Dienstleistungen.