HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

42. Krankheiten des Vermögens

Vollbild(Aktiva)

Wegfall von Funktionen, Zwecken, Zweckbestimmungen und Verwendungen des Vermögens

Ein Vermögenswert kann jederzeit verlieren, was wesentlich seinen Wert (zumindest in Zahlen) ausmacht. Tritt es ein, werden die Gegenwerte der Passiva in der Regel nicht korrigiert: Die Zahlen der Passiva bleiben erhalten und ignorieren die Wertveränderungen auf Grund der weggefallenen Funktionen, Zwecke, Zweckbestimmungen und Verwendungen des finanzierten Vermögens.

Häufig sind:

  1. Satzungsänderungen,
  2. Änderungen in den Rechtsverhältnissen,
  3. Fusionen,
  4. Auflösungen von Betrieben, Teilen von Betrieben,
  5. Änderungen der Geschäftszwecke,
  6. Änderungen von Gesetzen,
  7. Marktänderungen,
  8. Zusammenbruch von Märkten,
  9. Entstehung neuer Märkte,
  10. Aufgabe von Betrieben,
  11. Tod,
  12. Rechtsnachfolgen aller Art.

Die an und für sich unverändert wertvollen Vermögensgegenstände werden plötzlich wertlos, verlieren schneller ihren Wert oder werden zur Last. Die Lasten (Nachteile) trägt in der Regel voll der bisherige Nutzer alleine. Er kann sich nicht dagegen wehren und in der Regel auch nichts gegen den Wertverfall und die neuen Lasten tun.

Die Passiva (Gegenwerte der Vermögensgegenstände) bleiben jedoch bestehen. Meistens wird erwartet, dass der bisherige Nutzer der Vermögensgegenstände sich bemüht, aus seinem sonstigen Vermögen die Ansprüche der Gläubiger zu erwirtschaften und sie zu befriedigen. In vielen Fällen lassen sich die Gläubiger ihre Rechte auch entsprechen absichern:

  1. durch Eigentumsvorbehaltsrechte,
  2. Bürgschaften,
  3. Verpfändungen,
  4. Kreditsicherheiten,
  5. Vorkaufsrechte,
  6. Mitbestimmungsrechte.

Die bewährten Sicherungsmittel werden zur Krankheit, wenn die Rechte der Passiva größer sind oder werden als die Rechte der Aktiva, also jener Personen und Organisationen, die mit (!!!) dem Vermögen etwas anzufangen vermögen.