HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

42. Krankheiten des Vermögens

Vollbild(Aktiva)

Verlust des Bezugsrahmens

Vermögen und Kapital erhalten und behalten ihre Wert nur innerhalb eines bestimmten Bezugsrahmens. Wird dieser Bezugsrahmen geändert oder gar aufgehoben, verliert entweder das Vermögen oder das Kapital seinen Wert.

Bevorzugt werden Änderungen des Bezugsrahmens, in welchem das Vermögen (der anderen) den Wert verliert, während der Wert des (eigenen) Kapitals erhalten bleibt oder gar noch gesteigert wird. Anzutreffen sind öfter:

  1. Erbschaften,
  2. Fusionen,
  3. Vermögensteilungen,
  4. Sanierungen,
  5. Konkurs,
  6. Vergleiche,
  7. Schuldenschnitt,
  8. Betriebsteilungen,
  9. Änderungen der Rechtsform.

Sofern solche Ereignisse dazu bestimmt sind, das Vermögen zu erhalten und weiter zu finanzieren, gehören sie mit zu den wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten. Krankhaft wird es jedoch, wenn die Ereignisse

  1. nur der "Freisetzung" von Liquidität dienen, die dann auch noch Dritten zufließt, die weder am Bestand des Vermögens noch an der Verpflichtung aus dem Kapital ein Interesse haben,
  2. nur der Entledigung der Haftungen für das Vermögen dienen: Die Haftung werden an Dritte übertragen oder vergesellschaftet,
  3. nur dem Entzug der Verantwortung für das Vermögen dienen, die künftig Dritte oder niemand mehr trägt.

Mitunter sind solche Verhaltensmuster zu beobachten bei:

  1. so genannten "Investoren" (Hedge-Fonds),