55. Fusionen
Absichten bei der Fusion und durch die Fusion
Die Absichten können bei den Partnern gleich sein oder
unterschiedlich. Sie werden in der Regel nicht offen gelegt, um die
eigene Verhandlungsposition nicht zu gefährden.
Die Absichten bei der Fusion sind häufig:
Domestizieren: A beherrscht B.
Parallelisieren: A und B vollziehen die Fusion nicht.
Integrieren: A integriert B und B integriert A zum gemeinsamen
C.
Abgrenzen: A und B schotten sich gegeneinander ab.
Paralysieren: A und B zerlegen sich und heben sich wechselseitig
auf.
Vernichten: A vernichtet B (nach der Fusion).
Verkleben: A und B gehen eine Symbiose ein.
Verinseln: A und B driften auseinander, entfremden sich (nach
der Fusion).
Kooperieren: A und B erreichen C.
Quantenspringen: A und B zeugen C.
Entwickeln: A und B entwickeln sich gemeinsam.
Addieren: A und B bleiben unberührt nebeneinander.
Koalieren: A und B bekämpfen C.
Alliieren: A und B schotten sich gegen C ab.
Vermischen: A und B mischen sich.
Vereinigen: Aus A und B wird C.
Kontrollieren: A kontrolliert B.
Egal, was schließlich in den formellen Fusionsvereinbarungen
steht: Die tatsächlichen Absichten werden spätestens mit der Fusion
durchgesetzt: Gemeinsam, miteinander oder gegeneinander.