HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

55. Fusionen

VollbildFusionen von Vermögen (im engeren Sinne)

Fusionen von Vermögen sind anstrengend, schwierig und langwierig.

 

Die Fusion von Vermögen (im engeren Sinne) beginnt in der Regel erst nach dem formellen Vollzug der Fusion.

Im Vorfeld von Fusionen von Vermögen geschehen häufig:

  1. Kennenlernen,
  2. Klärung der Profile,
  3. Klärung der Eignungen,
  4. Klärung der Interessen,
  5. Klärung der Überlappungen,
  6. Klärung der Differenzen,
  7. Klärung des Passenden,
  8. Klärung des Unvereinbaren,
  9. Klärung von Vorgehensweisen,
  10. Klärung von Gemeinsamkeiten.

Während der formalen Fusion werden häufig:

  1. ein Treueschwur geleistet,
  2. die Zugänge zum eigenen Vermögen geöffnet,
  3. die Regeln und die Spielregeln vereinbart,
  4. die Rollen und Funktionen festgelegt,
  5. die Verantwortungen geklärt, abgegrenzt und übernommen,
  6. die Art und Weise des Austausches festgelegt,
  7. die Verbindlichkeit besiegelt,
  8. die neuen Ausrichtungen und Orientierungen beschlossen,
  9. die ersten gemeinsamen Unternehmungen angegangen,
  10. das Umfeld und die Umwelt auf die Gemeinsamkeit eingestellt.

Nach der formalen Fusionen folgen häufig:

  1. Anpassungen der Vermögenswerte aneinander,
  2. Modernisierungen,
  3. Rationalisierungen,
  4. Vereinheitlichungen,
  5. neue Grenzziehungen nach außen,
  6. Abstimmungen,
  7. Entsorgungen und Entrümpelungen,
  8. Trennungen von Störendem, Überflüssigen, Überholtem,
  9. Investitionen,
  10. Verbindliche Festlegungen von (ersten) Zielen.

Die Fusion von Vermögen (im engeren Sinne) ist ein stetiger Prozess, in welchem die Konturen der ursprünglichen Vermögenswerte immer mehr als gemeinsame Vermögenswerte erkannt, gestaltet und ausgebaut werden.

Erst neu geschaffene oder angeschaffte Vermögenswerte sind auch unstreitig "gemeinsame".