Fusionen werden durch die betroffenen und beteiligten Personen veranlasst, ausgehandelt, vereinbart, vollzogen, belebt, erlebt und erlitten.
Wörtlich genommen können Personen nur durch Infusionen von Körpersäften "fusionieren".
Bei Fusionen von Personen werden in der Regel eine Gemeinschaft vereinbart und die eigenen Vermögen in diese Gemeinschaft eingebracht. Fusionen erfolgen durch stillschweigende oder ausdrückliche Vereinbarungen zwischen den Personen. Häufig geht es um:
Die Fusionen sind meistens endgültig. Auch wenn sie nur vorübergehend sein sollten, ist bei einer Auflösung der ursprüngliche Vermögenszustand nicht mehr herzustellen.
Soll eine Fusion wieder rückgängig gemacht, beendet oder aufgelöst werden, sind Streitigkeiten fast die Regel.