HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

55. Fusionen

VollbildFusionen von Kapital

Kapital ist einfach zu fusionieren. Meistens genügen einfache Additionen, Umbuchungen und Namensänderungen.

 

Die Einfachheit der Fusionen von Kapital wird durch eine Reihe von Vorschriften eingeschränkt, wie:

  1. Formerfordernisse wie Schriftform,
  2. Verlangen nach Unterschriftsbeglaubigungen,
  3. Verlangen von notarieller Beurkundung,
  4. Genehmigungsvorbehalten,
  5. Zustimmungspflichten,
  6. Mitbestimmungspflichten,
  7. Vetorechten,
  8. Veröffentlichungspflichten,
  9. Gläubigerschutz,
  10. Eintragungen in Kataster, Register, Grundbücher.

In der Regel genügt für die Fusion von Kapital die Einigung der Personen, welche das Kapital der fusionierenden Parteien vertreten: Sie schließen entsprechende Verträge, die anschließend formal "umgesetzt" werden. Nach den Änderungen von Namen, Bezeichnungen und Erscheinungsbild nach außen ist die Fusion des Kapitals "vollzogen". Mitunter meinen die Betroffenen und Beteiligten ernsthaft, dass sie sich auf den formalen Vollzug begrenzen könnten.

In nicht wenigen Fällen folgen Fusionen des Kapitals in so rascher Reihenfolge, dass es für die laufenden Prozesse völlig egal ist, was sich "schon wieder ändert", weil ohnehin "alles beim Alten bleibt".

Dilettanten bei der Fusion von Kapital zerschlagen nach der Fusion die bestehenden Strukturen. Aus dem Scherbenhaufen nehmen sie sich die wertvollsten Stücke heraus und versuchen, aus ihnen "mehr zu machen". Manchmal machen sie "mehr Geld" damit. Mehr aber nicht: Der Rest ist zerstört oder zumindest unfähig, wieder zu funktionierenden Strukturen zurückzufinden.