HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

66. Vermögensbilanz

VollbildAufwand: Summe

Der Aufwand ist zu leisten oder ersatzweise zu bezahlen durch die Besitzer, Eigentümer, Nachbarn, Betroffene und Beteiligte. Aller Aufwand, der darüberhinaus anfällt, fällt der Allgemeinheit zur Last. 

Vermögensbilanz 

Wer den Aufwand leistet, erhält oder nimmt sich Berechtigungen und Vorrechte für z.B.:

  1. die Bewirtschaftung,
  2. die Prozesse, Abläufe,
  3. die Zyklen, Jahreszyklen,
  4. die Generationen,
  5. die Nutzungen,
  6. den Gebrauch,
  7. die Verwendungen,
  8. den Zusammenhalt,
  9. des Zusammenhangs,
  10. der Berechtigungen.

Der Aufwand für das Vermögen entsteht durch z.B.:

  1. Nutzungen,
  2. Alterung,
  3. Verschleiß,
  4. Verwendung,
  5. Verbrauch,
  6. Veredlung,
  7. Modernisierung,
  8. Anpassung,
  9. Regelung,
  10. Steuerung.

Der Aufwand für das Vermögen dient dem Erhalt von z.B.

  1. der Funktionen,
  2. der Nutzungen,
  3. der Verwendungen,
  4. der Strukturen,
  5. der Stabilität,
  6. der Eignungen,
  7. der Verfügbarkeit,
  8. des Wandels,
  9. der Teilung,
  10. der Zuteilung.

Der Aufwand ist erforderlich zum Schutz vor z.B.:

  1. Missbrauch,
  2. Verfall,
  3. zufälligem Untergang,
  4. Bedrohungen,
  5. Angriffen, Beschädigungen,
  6. Zerstörungen,
  7. Verlust,
  8. höhere Gewalt,
  9. Zufällen,
  10. Unfällen.

Der Aufwand ist immer gerechtfertigt als Schutz vor z.B.:

  1. Schädlingen,
  2. Ungeziefer,
  3. Verbrechen,
  4. Dummheit, Dilettantismus,
  5. Leichtsinn, Unreife,
  6. Besetzungen,
  7. Verwahrlosung,
  8. Verwitterung,
  9. Vandalismus,
  10. Verschwendungen.

Der Aufwand wird immer betrieben und gerechtfertigt mit z.B.:

  1. der Beendigung oder der Verringerung von laufenden Aufwendungen,
  2. der Vorbeugung von weiteren Aufwendungen,
  3. der Konzentration auf "wesentliche" Aufwendungen,
  4. der Abwehr von Dritten und deren Begehrlichkeiten bezüglich den eigenen Quellen von Erträgen,
  5. der Sicherung, Verteidigung und des Fortbestandes von bestehenden Erträgen,
  6. der Eröffnung, Verstärkung oder Sicherung von künftigen Erträgen,
  7. der Reduktion der eigenen Verpflichtungen zu den Aufwendungen,
  8. der Übertragung der Lasten der Aufwendungen auf Dritte,
  9. der Bewirtschaftung der Quellen der eigenen Erträge,
  10. der Früherkennung und Vorbeugung von Misswirtschaft.