66. Vermögensbilanz
Aufwand: Summe
Der Aufwand ist zu leisten oder ersatzweise zu bezahlen durch die
Besitzer, Eigentümer, Nachbarn, Betroffene und Beteiligte. Aller
Aufwand, der darüberhinaus anfällt, fällt der Allgemeinheit zur
Last.
Wer den Aufwand leistet, erhält oder nimmt sich Berechtigungen
und Vorrechte für z.B.:
- die Bewirtschaftung,
- die Prozesse, Abläufe,
- die Zyklen, Jahreszyklen,
- die Generationen,
- die Nutzungen,
- den Gebrauch,
- die Verwendungen,
- den Zusammenhalt,
- des Zusammenhangs,
- der Berechtigungen.
Der Aufwand für das Vermögen entsteht durch z.B.:
- Nutzungen,
- Alterung,
- Verschleiß,
- Verwendung,
- Verbrauch,
- Veredlung,
- Modernisierung,
- Anpassung,
- Regelung,
- Steuerung.
Der Aufwand für das Vermögen dient dem Erhalt von z.B.
- der Funktionen,
- der Nutzungen,
- der Verwendungen,
- der Strukturen,
- der Stabilität,
- der Eignungen,
- der Verfügbarkeit,
- des Wandels,
- der Teilung,
- der Zuteilung.
Der Aufwand ist erforderlich zum Schutz vor z.B.:
- Missbrauch,
- Verfall,
- zufälligem Untergang,
- Bedrohungen,
- Angriffen, Beschädigungen,
- Zerstörungen,
- Verlust,
- höhere Gewalt,
- Zufällen,
- Unfällen.
Der Aufwand ist immer gerechtfertigt als Schutz vor z.B.:
- Schädlingen,
- Ungeziefer,
- Verbrechen,
- Dummheit, Dilettantismus,
- Leichtsinn, Unreife,
- Besetzungen,
- Verwahrlosung,
- Verwitterung,
- Vandalismus,
- Verschwendungen.
Der Aufwand wird immer betrieben und gerechtfertigt mit z.B.:
- der Beendigung oder der Verringerung von laufenden
Aufwendungen,
- der Vorbeugung von weiteren Aufwendungen,
- der Konzentration auf "wesentliche" Aufwendungen,
- der Abwehr von Dritten und deren Begehrlichkeiten bezüglich
den eigenen Quellen von Erträgen,
- der Sicherung, Verteidigung und des Fortbestandes von
bestehenden Erträgen,
- der Eröffnung, Verstärkung oder Sicherung von künftigen
Erträgen,
- der Reduktion der eigenen Verpflichtungen zu den
Aufwendungen,
- der Übertragung der Lasten der Aufwendungen auf Dritte,
- der Bewirtschaftung der Quellen der eigenen Erträge,
- der Früherkennung und Vorbeugung von Misswirtschaft.