Gewinne von Vermögen und als Vermögen schlagen als "Ertrag" oder als "ersparter, umgangener, vermiedener oder vermindeter Aufwand" zu Buche. Ein physischer Gewinn des Vermögens ist in der Regel endgültig. Tritt der Gewinn nur buchmäßig als Wertänderung ein, ist das betreffende Vermögen etwas oder mehr wert, zumindest unter den Bedingungen, unter welchen es als "Vermögen" angesehen wird oder werden kann oder darf.
Gewinne können sich oder das Vermögen z.B.:
Gewinne, die sich nicht zuordnen und bewerten lassen, wie Gewinne an z.B.:
Verluste zeigen sich als Werterhöhung z.B.:
Gewinne entstehen durch die Früherkennung, Vermeidung, Verhinderung oder Begrenzung von Aufwendungen oder Verlusten:
"Gewinne" werden häufig zu Verlusten, wenn die "Gewinne an Vermögen" zurückzuführen sind auf z.B.:
Gewinne erscheinen als "Zufall", "Cleverness" und "Glück (gehabt)" oder als "unberechtigte Bereicherung" bei Vermögensgewinnen durch z.B.:
Gewinne, für welchen keine eigene Verantwortung gesehen oder eine eigene Verantwortung bestritten oder mit der eigenen "Tüchtigkeit", "Macht", "Berechtigung" oder mit "Zufall" entschuldigt wird, sind Gewinne durch z.B.:
Ein unvermeidbarer, berechtigter oder unberechtigter Gewinn kündigt sich an durch eine Veränderung an z.B.: