66. Vermögensbilanz
Verluste
Verluste von Vermögen und als Vermögen schlagen als "Aufwand" zu
Buche. Ein physischer Verlust des Vermögens ist in der Regel
endgültig. Tritt der Verlust nur buchmäßig als Wertverlust ein, ist
das betreffende Vermögen weniger oder nichts mehr wert, zumindest
unter den Bedingungen, unter welchen es als "Vermögen" angesehen
wird oder werden kann oder darf.
Verluste zeigen sich als Werteverfall z.B.:
- durch Verpflichtungen,
- durch Belastungen,
- durch Verpfändungen,
- durch Beschränkungen,
- durch Einschränkungen,
- durch Auflagen,
- durch Besetzungen,
- durch Zweckbestimmungen,
- durch Wechsel des Eigentum oder des Besitzes,
- durch Wechsel der Verantwortung.
Verluste:
- durch Vergeudung,
- durch Verschwendung,
- durch Unvermögen,
- durch Täuschungen,
- durch Gier,
- durch Misswirtschaft,
- durch Spekulation,
- durch Dummheiten, Leichtsinn,
- durch Fehlentscheidungen,
- durch Fehlkalkulationen.
Verluste durch z.B.:
- Verbrechen,
- Betrug,
- Raub,
- Diebstahl,
- Vandalismus,
- Ausbeutung,
- Brandschatzung,
- Schädlinge,
- Absichten,
- Verweigerung.
Verluste durch z.B.:
- Unfähigkeit,
- Fehlverhalten,
- Missgeschick,
- Missachtung,
- Unkenntnis,
- Mängel,
- Vorsatz,
- Veruntreuung,
- Versäumnisse,
- Unterlassungen.
Verluste, für welchen keine eigene Verantwortung gesehen oder
eine eigene Verantwortung bestritten oder entschuldigt wird, sind
Verluste durch z.B.:
- Wegnahme, Besetzung, Beschlagnahmung,
- Vertreibung,
- Schäden, Beschädigungen,
- Behinderungen,
- Blockaden,
- Verderb,
- Unfälle,
- Untergang,
- Sozialisierung,
- höhere Gewalt.
Ein Verlust kündigt sich an durch einen Verlust an z.B.:
- Bedeutung,
- Gewicht,
- Wert,
- Sinn und Zweck,
- Eignung,
- Zugang,
- Interesse,
- Rechten,
- Berechtigungen,
- Verantwortungen.