HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

51. Verteilung des Vermögens

VollbildKapital

Es geht um die Verteilung des Kapitals und der Verteilung des Vermögens durch das Kapital.

 

Das Kapital ermöglicht:

  1. die Zurechnungen der (aktiven) Vermögenswerte,
  2. die Bündelungen der (aktiven) Vermögenswerte,
  3. die Gliederungen der (aktiven) Vermögenswerte,
  4. die Zuweisungen von Inhaberschaft, Eigentum, Besitz und Verantwortungen für die (aktiven) Vermögenswerte,
  5. die Nachweise und Berechtigungen zur Nutzung der (aktiven) Vermögenswerte,
  6. die Nachweise und Berechtigungen zur Verfügung über die (aktiven) Vermögenswerte,
  7. die Vereinbarungen über die (aktiven) Vermögenswerte,
  8. die Rechtsbeziehungen, Justiziabilität des (aktiven) Vermögens,
  9. die Rechtslage, Haftungen,
  10. die Rechte und Pflichten.

Die Verteilung des Vermögens kann durch das Kapital:

  1. dargestellt werden,
  2. geplant werden,
  3. gestaltet werden,
  4. gesteuert werden,
  5. verhindert werden,
  6. nachgewiesen (dokumentiert, belegt, bewiesen) werden,
  7. geändert werden,
  8. verantwortet werden,
  9. verwaltet werden,
  10. verbindlich und verlässlich werden.

Das "IST" kann festgestellt werden. Durch Planungen, "Planspiele" und "Gedankenspiele" können jedmögliche Veränderungen des (aktiven) Vermögens und des Kapitals durchgespielt werden, bis es zu Entscheidungen über Maßnahmen und konkrete Projekte kommt.

Die stetigen Veränderungen in den Verteilungen des (aktiven) Vermögens können durch das Kapital dargestellt ("gebucht") werden: Die jeweiligen "Kontostände" zeigen als "Bilanz" zu jedem Zeitpunkt die Verteilung des Vermögens mit den Werten, mit welchen die (aktiven) Vermögenswerte jemals in die Bilanz aufgenommen wurden.

Entscheidungen über die Bilanzstrukturen führen in der Regel unmittelbar zu Entscheidungen über die (aktiven) Vermögenswerte und legitimiert das entsprechende Handeln und Verhalten: Es gibt den Erfüllungsgehilfen die Macht zu tun, was von ihnen erwartet wird. Sie werden daran gemessen, ob und wie es ihnen gelingt.