38. Vermögensprozesse
Armeln
Es geht um die gegebenen Bedingungen, welche:
- die bestehenden Armut ermöglichen,
- die Armut erhalten,
- die Armut sichern,
- die Armut erhöhen,
- die Armut vergrößern.
Armut stellt sich unvermeidlich ein, wenn das Gesamtvermögen
kleiner ist als die Gesamtbelastungen.
Die Armut bleibt erhalten, wenn:
- die Aufwendungen für die Nutznießungen künftig größer
bleiben als die Nutznießungen,
- die Werte und Bewertungen des Vermögens erhalten bleiben
oder sinken,
- das Vermögen herausgegeben werden muss,
- sich aus dem Vermögen neue Verpflichtungen ergeben.
Die Armut wird gesichert, wenn:
- die Nutznießungen wegfallen,
- die Nutznießungen weiterhin ihren Wert behalten,
- die Nutznießungen weiter geteilt werden müssen,
- die Nutznießungen überflüssig werden,
- die Nutznießungen ausbleiben.
Die Armut wird erhöht, wenn:
- Vermögensgegenstände ihren Wert verlieren werden,
- Lasten und Belastungen entstehen,
- neue Lasten und Belastungen entstehen,
- die Eignung der Vermögensgegenstände wegfällt.
Nominelle Erhöhungen, die auf reine Preisänderungen
zurückzuführen sind, erhöhen zwar die Summe der Armut, nicht jedoch
die Armut selbst.
Die Armut verringert sich, wenn:
- Vermögensgegenstände ihre Bedeutung und damit ihren Wert
steigern,
- die Nutznießungen nicht mehr benötigt werden oder
anderweitig leichter zu erreichen sind,
- der Gebrauchswert von Vermögensgegenständen sich erhöht,
- "bescheidener gelebt wird als es möglich wäre", d.h. ständig
weniger Nutznießungen gezogen als neue Werte geschaffen werden.
Die Armut wird nicht vergrößert, wenn:
- stille Reserven im Vermögen liquidiert werden.
- Vermögenswerte mit den damit verbundenen Lasten und
Belastungen wegfallen.
- sich lediglich die zahlenmäßigen Werte durch Deflation
verändern.