HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

42. Krankheiten des Vermögens

Vollbild(Passiva)

Verlust der Träger und entscheidenden Personen

Niemand kennt die Abhängigkeit der (zahlenmäßigen) Werte von Vermögensgegenständen von den entscheidenden Personen mehr als die Berechtigten der Passiva. Nur: Sie haben in der Regel keinen Einfluss darauf, wer diese Personen sind, insbesondere nicht:

  1. bei Rechtsnachfolgen,
  2. bei Veräußerungen,
  3. bei Aufgabe,
  4. bei Auflassungen,
  5. bei Delegationen an andere Personen,
  6. bei Wegzug, Ausfall, Behinderung oder Verhinderung der (bisher) entscheidenden Personen,
  7. bei Änderungen der Interessen der bisher entscheidenden Personen,
  8. bei Tod der entscheidenden Personen,
  9. bei Veränderungen der Rechtsform.

Für solche Fälle stehen den Berechtigten der Passiva (Gläubigern) eine Reihe von Sicherungsmitteln zur Verfügung, die insbesondere auch davor schützen, dass die Vermögenswerte verschoben werden, um die Gläubiger leer ausgehen zu lassen.

Anderseits können die Sicherungsmittel auch so eingesetzt werden, dass die Gläubiger die Vermögenswerte und die dafür entscheidenden Personen erpressen, auspressen, ausbeuten, auslaugen und schließlich hinter sich lassen. Krankhaft wird es manchmal, wenn die Gläubiger hierfür eigens eigenes Personal an entscheidende Stellen einschleusen. Manchmal zu beobachten bei:

  1. Vermögensverwaltungen,
  2. Hedge-Fonds,
  3. Interimsmanagement,
  4. Konkursverwaltung,
  5. Testamentsvollstreckung,
  6. Fonds.

Auswüchse sind insbesondere bei so genannten "Globalisierungen", Verlagerungen von Produktionen und Kapazitäten zu beobachten.

Die Nutzer der Vermögenswerte sind in der Regel machtlos: Im Gegenteil: Sie werden oftmals noch gezwungen, die entsprechenden Geschäfts als rechtmäßig hinzustellen, was formaljuristisch meistens sogar stimmt.