Kapital hat keine natürlichen Bestimmungen, sondern nur willkürliche. Bestimmungen des Kapitals enthalten deshalb immer die Vorstellungen der Menschen, die über das Kapital verfügen, das Kapital vertreten, im Namen und für Rechnung des Kapitals handeln, über das Kapital entscheiden und das Kapital einsetzen.
Zunächst wird bestimmt, was zum Kapital werden darf, kann, muss und was Kapital bleiben kann und wann Kapital erlischt und wie es endet. Die Regelungen dazu finden sich in den internationalen, nationalen, generellen und speziellen:
Die Gesetze werden in der Regel ergänzt durch Bewertungsvorschriften, die Rechtsprechung, Richtlinien sowie generelle und individuelle Allgemeine und Spezielle Geschäftsbedingungen, Statute und Verträge und Vereinbarungen.
Das Vermögen, welches mit (dem) Kapital verbunden ist, endet häufig mit Änderungen und insbesondere dem Ende der:
Das Kapital endet oft mit dem Ende der Eignung als:
Das Kapital verliert seine Eigenschaft, Kapital zu sein, wenn es überschreitet oder nicht mehr ausfüllt oder zu erfüllen vermag:
Kapital findet oft sein Ende, wenn es zu viel davon gibt: Überschuss macht es wertlos. Wenn nichts mehr davon vorhanden ist, was als Vermögenswert dienen könnte, ist "das Kapital am Ende".
Verliert das Kapital seine Legitimationen, erlischt es ebenfalls (ersatzlos). Das kann eintreten, wenn verloren gehen, ablaufen oder ungültig werden:
Menschen, die mit dem Kapital umgehen, schulden in der Regel sich selbst oder Dritten gegenüber, sich für das Kapital einzusetzen und zu verwenden. Zu erfüllen sind die Schuld:
Wird die Schuld nicht oder nicht erbracht, gleich aus welchem Grunde, verlieren die Vermögenswerte, die als "Kapital" bezeichnet wurden, ihre Eigenschaft "Kapital": Es tritt nichts an seine Stelle: Es erlischt ersatzlos.