HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

50. Finale des Vermögens

VollbildBestimmung

Bestimmungen des Kapitals

Kapital hat keine natürlichen Bestimmungen, sondern nur willkürliche. Bestimmungen des Kapitals enthalten deshalb immer die Vorstellungen der Menschen, die über das Kapital verfügen, das Kapital vertreten, im Namen und für Rechnung des Kapitals handeln, über das Kapital entscheiden und das Kapital einsetzen.

Finale Orientierungen

Zunächst wird bestimmt, was zum Kapital werden darf, kann, muss und was Kapital bleiben kann und wann Kapital erlischt und wie es endet. Die Regelungen dazu finden sich in den internationalen, nationalen, generellen und speziellen:

  1. Grundgesetzen, Verfassungen,
  2. Gesetzen, in welchen bürgerliche Rechte und Pflichte geregelt werden,
  3. Gesetzen zum Schuldrecht,
  4. Gesetzen zum Sachenrecht,
  5. Gesetzen zum Familienrecht,
  6. Gesetzen zum Erbrecht,
  7. Gesetzen zum Gesellschaftsrecht,
  8. Gesetzen zum Steuerrecht,
  9. Gesetzen zum Strafrecht,
  10. Gesetzen zum Konkurs und zur Auflösung von Vermögen.

Die Gesetze werden in der Regel ergänzt durch Bewertungsvorschriften, die Rechtsprechung, Richtlinien sowie generelle und individuelle Allgemeine und Spezielle Geschäftsbedingungen, Statute und Verträge und Vereinbarungen.

Das Vermögen, welches mit (dem) Kapital verbunden ist, endet häufig mit Änderungen und insbesondere dem Ende der:

  1. Machtpositionen, Strukturen,
  2. Möglichkeiten, Abhängigkeiten zu schaffen und zu erhalten,
  3. Zuständigkeiten,
  4. Verfügungsrechte und Verfügungsberechtigungen,
  5. Machtverhältnisse,
  6. Gesellschaft, Gemeinschaft, Organisation,
  7. Legitimation,
  8. (formalen) Verantwortung,
  9. Entscheidungsfreiheit,
  10. Unabhängigkeit.

Das Kapital endet oft mit dem Ende der Eignung als:

  1. Verhandlungsmasse,
  2. Äquivalent,
  3. Gestalt,
  4. Form,
  5. Standard,
  6. Machtmittel,
  7. Tauschmittel, (bewertbares Vermögen),
  8. Verfügungsmasse, Verfügungsmittel,
  9. Dispositionsmittel,
  10. Mittel zu Regelungen und Steuerungen.

Das Kapital verliert seine Eigenschaft, Kapital zu sein, wenn es überschreitet oder nicht mehr ausfüllt oder zu erfüllen vermag:

  1. bestimmte Grenzen,
  2. bestimmte Markierungen,
  3. bestimmte Zuordnungen,
  4. bestimmte Legitimationen,
  5. bestimmte Rechte,
  6. bestimmte Berechtigungen,
  7. bestimmte Pflichten,
  8. bestimmte Verpflichtungen,
  9. bestimmte Rahmen,
  10. bestimmte Bedingungen.

Kapital findet oft sein Ende, wenn es zu viel davon gibt: Überschuss macht es wertlos. Wenn nichts mehr davon vorhanden ist, was als Vermögenswert dienen könnte, ist "das Kapital am Ende".

Verliert das Kapital seine Legitimationen, erlischt es ebenfalls (ersatzlos). Das kann eintreten, wenn verloren gehen, ablaufen oder ungültig werden:

  1. Dokumentationen,
  2. Nachweisungen,
  3. Beweise,
  4. Belege,
  5. Bestätigungen,
  6. Urkunden,
  7. Zugänge,
  8. Rechte,
  9. Berechtigungen,
  10. Nutzungen.

Menschen, die mit dem Kapital umgehen, schulden in der Regel sich selbst oder Dritten gegenüber, sich für das Kapital einzusetzen und zu verwenden. Zu erfüllen sind die Schuld:

  1. zum sorgfältigen Umgang,
  2. zur ordentlichen Verwaltung,
  3. zum Ausgleich,
  4. zur Geltendmachung,
  5. zur Durchsetzung,
  6. zur Erhaltung,
  7. zur zweckdienlichen Verwendung,
  8. zur Sparsamkeit,
  9. zum Nutzen,
  10. zur Vermehrung.

Wird die Schuld nicht oder nicht erbracht, gleich aus welchem Grunde, verlieren die Vermögenswerte, die als "Kapital" bezeichnet wurden, ihre Eigenschaft "Kapital": Es tritt nichts an seine Stelle: Es erlischt ersatzlos.