HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

50. Finale des Vermögens

VollbildBestimmung

Bestimmungen des Vermögens im engeren Sinne

Die finalen Orientierungen des Vermögens, aus welchen die generellen Bestimmungen für das Ende des Vermögens folgen, werden genau in jenem Moment festgelegt, in welchem Etwas zum "Vermögen" gemacht wird.

Finale Orientierungen

Im Finale erlöscht die Eigenschaft von Etwas, "Vermögen" zu sein, endgültig und wird zum bestimmten, allgemeinen, nicht mehr bewertbaren:

  1. Symbol,
  2. Status,
  3. Statussymbol,
  4. Prestigeobjekt,
  5. Halt,
  6. Objekt,
  7. Schutz,
  8. Gut,
  9. Modell,
  10. Nichts.

Im Finale verliert das Vermögen:

  1. seine Zuordnung zu einer bestimmten Person oder Organisation,
  2. seinen Zweck,
  3. seine Zweckbestimmung,
  4. seinen Zusammenhalt,
  5. seine Zusammengehörigkeit,
  6. seine Zusammensetzung,
  7. seinen Bestand,
  8. seine Gültigkeit,
  9. seinen Nutzen,
  10. seine Existenz.

Oder das, was bisher als "Vermögen" galt, wird endgültig verbraucht, aufgebraucht, aufgelöst oder eingebracht als

  1. Material,
  2. Hilfsmittel,
  3. Verfügungsmasse,
  4. Schmierstoff,
  5. Energie,
  6. Wissen,
  7. Prozess,
  8. Verfahren,
  9. Gelegenheit,
  10. Bestandteil.

Im Finale kann das Vermögen (im engeren Sinne) seinen bewertbaren Teil verlieren und wird unbewertbar (jedoch nicht wertlos!) als:

  1. Heimat, Zuhause,
  2. Erinnerung,
  3. Erfahrung,
  4. Freiheit,
  5. Zugehörigkeit,
  6. Verbundenheit,
  7. Sicherheit,
  8. Rahmen,
  9. Raum, Gebiet,
  10. Wissen.

Oder das Vermögen (im engeren Sinne) hat erfüllt, weshalb wegfallen:

  1. Zwecke,
  2. Zweckbestimmungen,
  3. Ziele,
  4. Verwendungen,
  5. Funktionen,
  6. Rollen,
  7. Kompetenzen, Fähigkeiten,
  8. Eignungen,
  9. Interessen,
  10. Bedarf.

Der Wegfall zeigt sich häufig als Befriedigung, (satte) Zufriedenheit, Überdruss, Desinteresse, Vernachlässigung.

Im Finale enden auch die Bindungen und Verbindungen des Vermögens (im engeren Sinne) an:

  1. Inhaber,
  2. Eigentümer,
  3. Besitzer,
  4. Berechtigte,
  5. Verpflichtete,
  6. Schuldner,
  7. Gläubiger,
  8. Leistungsverpflichtete,
  9. Nutznießende,
  10. Kenner und Könner.

Das Ende wird vielfach eingeleitet durch:

  1. Wegfall der Erben, Ausschlagung des Erbes oder "Durchbringen" des Erbes durch Unfähigkeit oder Unwilligkeit der Erben,
  2. Wegfall oder Ausfall von Nachfolgern,
  3. Wegfall oder Ausfall von Wirtschaftenden, Verwaltern, Bewirtschaftenden,
  4. Unfähigkeit,
  5. Unwilligkeit,
  6. Wegfall der Möglichkeiten, das Vermögen in (neue) geeignete Zwecke zu überführen.
  7. Wegfall des Interessens am Vermögen.
  8. Wegfall der Bereitschaft zur Verantwortung für das Vermögen.
  9. Wegfall der Bereitschaft oder Fähigkeit zur Nutzung des Vermögens.
  10. Wegfall der Möglichkeit, das Vermögen einer Person, Personenmehrheit oder Organisation zuordnen zu können.

Die Menschen und Organisationen, welchen das Vermögen zugerechnet wird, bestimmen das Finale und das Ende des Vermögens wesentlich durch die

  1. Ausstattungen zur Erfüllung von Aufgaben und Pflichten,
  2. Voraussetzungen zu Rechten und Berechtigungen,
  3. Begründungen von Pflichten und Verpflichtungen,
  4. Schuld der Bewirtschaftung,
  5. Schuld der Verwaltung,
  6. Schuld der Verantwortung,
  7. Schuld der Pflege und Wartung,
  8. Schuld des Schutzes,
  9. Schuld des Erhalts,
  10. Schuld des Zusammenhalts (als Vermögen).

Am Ende des Vermögens können auch die Erlaubnis, das Verbot oder die Verpflichtung stehen:

  1. zur Pflege,
  2. zur Nutzung,
  3. zur Vermehrung,
  4. zur Erneuerung,
  5. zur Anpassung,
  6. zur Unversehrtheit,
  7. zur Verbundenheit,
  8. zur Teilung,
  9. zur Lösung,
  10. zur Auflösung.

Ist das Vermögen (im engeren Sinne) nicht mehr dazu geeignet, verliert es seine Eigenschaft "Vermögen".

Das Vermögen kann auch nur befristet oder unter bestimmten Bedingungen als Vermögen (im engeren Sinne) gelten. Das Finale wird in solchen Fällen festgelegt durch:

  1. Zeitablauf,
  2. Fristablauf,
  3. Nutzungsdauer,
  4. Lebensdauer,
  5. Verfügungsberechtigungen,
  6. Verfügungsbeschränkungen,
  7. Auflagen,
  8. Regeln und Spielregeln,
  9. Nutzungsbedingungen,
  10. Auflösungsbedingungen.

Das Vermögen kann sein Ende auch finden als:

  1. Vielfalt,
  2. Verwahrung, Verschlusssache,
  3. Bewahrung,
  4. Ruine,
  5. Denkmal,
  6. Erbe in der Erbfolge,
  7. Grab,
  8. Ideal,
  9. Modell,
  10. Geheimnis.

In solchen Fällen hat das Vermögen seine Eigenschaft verloren, ein abgrenzbares, bestimmtes und bewertbares Vermögen zu sein.