50. Finale des Vermögens
Bestimmung
Es geht um das wesensgemäße, naturgemäße, gesetzliche, vereinbarte
und zufällige Ende des Vermögens durch Bestimmungen für das gesamte Vermögen,
für einzelne oder alle
Komponenten.
Durch die Bestimmungen soll in der Regel ein bestimmtes Schicksal
des Vermögens begünstigt werden.
Die Bestimmungen können:
- unbestimmt sein,
- "offen gelassen werden",
- unbestimmbar sein oder bleiben oder werden,
- auf bestimmte Merkmale begrenzt sein oder werden,
- auf bestimmte Ereignisse ausgerichtet sein oder werden,
- auf bestimmte Termine oder Orte ausgerichtet sein oder
werden,
- klar und eindeutig sein,
- vereinbart sein,
- rigide sein,
- sich verändern oder verändert werden.
Das Finale richtet sich nach den Bestimmungen durch:
- die Inhaber der Vermögenswerte,
- die Eigner, Eigentümer,
- die Besitzer,
- die Teilhaber,
- Selbstbestimmung,
- Fremdbestimmung,
- Mitbestimmung,
- Gesetze, Satzungen,
- Grenzen und Begrenzungen,
- Erlaubnisse und Verbote.
Bestimmungen erfolgen:
- stillschweigend,
- durch Behauptungen,
- durch Entscheidungen,
- durch Wünsche,
- als Ansprüche,
- durch Verträge und Vereinbarungen,
- durch Zweckbestimmungen,
- durch Zuweisungen,
- durch Organisation,
- durch (formale) Verantwortungen.
Das Ende einzelner Vermögenswerte oder des gesamten werden auch
bestimmt durch:
- Bündelungen, Zusammenfassungen,
- Begrenzungen,
- Umgrenzungen, Eingrenzungen,
- die Anteile am Ganzen,
- die Mischungen,
- die Dynamik,
- die Bewegungen,
- den Zustand,
- das Zusammenwirken,
- die Zusammengehörigkeit (Einheit).
Das Finale (Ende) kann auch vorbestimmt sein durch:
- Naturgesetze,
- Eigenschaften,
- Dimensionen, Dimensionierungen,
- Traditionen,
- Überlieferungen,
- Strukturen,
- Einbindungen,
- Verortungen,
- Aufenthalt, Örtlichkeit,
- Zeit und Zeitpunkt und Dauer.
Das Finale kann auch erfolgen, wenn das Vermögen seine Funktionen
erfüllt hat wie:
- Filter,
- Schutz,
- Pfand,
- Pfund (Gewicht), Gewichtigkeit,
- Gegengewicht,
- Stütze,
- Rückhalt,
- Bollwerk, (Trutzburg),
- Nutzen,
- Begründung.
Als Finale kann sich auch die Wandlung (Reife, Auflösung) des
Vermögens zeigen. Häufig werden aus Vermögen, insbesondere einzelnen
Vermögenswerten:
- Aufgaben,
- Verantwortungen (übernehmen können),
- Möglichkeiten,
- Gelegenheiten,
- Anstoß nehmen und geben,
- Erleichterungen erhalten und geben,
- Widerstand,
- Begrenzungen,
- Wege,
- Alternativen.
Die Bestimmungen, wie es zum Finale kommt und wie es endet können
auch durch die Zweckbestimmungen des Vermögens oder einzelner
Vermögenswerte erfolgen, insbesondere Bestimmungen
- zur Zucht,
- zur Vermehrung,
- zur Veredelung,
- zum Verbrauch,
- als Ressource,
- als Reserve,
- als Vorrat,
- als Rücklage,
- als Sicherheit, Sicherung,
- als Luxus.
Das Finale wird auch unabhängig von allen Bestimmungen
mitgestaltet:
- vom Dasein,
- von der Tatsache der Existenz,
- von der Komplexität,
- von der Einfachheit,
- von der Strukturierung,
- von den Bindungen,
- von den Verbindungen,
- von den einwirkenden Kräften,
- von den Kräften, die vom Vermögen oder einzelnen
Vermögensteilen ausgehen,
- vom Umfeld.