HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

72. Unvermögen-Unschuld-Bilanz.

VollbildAusgleich von Unvermögen und Unschuld.

Die Frage nach Unvermögen oder Unschuld stellt sich nicht oder nicht mehr. Was als Unvermögen angesehen wird, ist Unschuld. Was als Unschuld angesehen wird, ist Unvermögen.  

Unvermögen-Unschuld-bilanz  

Bei einer engeren Betrachtungsweise erfolgt der Ausgleich als z.B.:

  1. Verzeihung,
  2. Erlass der Schuld,
  3. Verstehen des Schuldigwerdens und Schuldiggewordenseins (der Eltern),
  4. Nachsicht,
  5. Vergebung,
  6. Verständnis,
  7. Fügung in das (eigene) Schicksal,
  8. Anerkennung der Schuldlosigkeit, Entlassung aus dem Kreis der Verdächtigen, Beschuldigten,
  9. Beendigung der Schuldzuweisung,
  10. Rechtsfrieden.

Mitunter fehlen auch Parameter, um Unvermögen und Unschuld zu unterscheiden oder unterscheiden zu können (dürfen, müssen). Es fehlen z.B.:

  1. der Geist,
  2. die Beziehungen,
  3. die Energien,
  4. die Mittel,
  5. die Grundlagen,
  6. die Strukturen,
  7. die Prozesse,
  8. die Einbettung (der Überbau),
  9. der Zusammenhang,
  10. die Möglichkeiten und Gelegenheiten.

Die Unterscheidungen von Unvermögen und Unschuld sind oder werden hinfällig, wenn fehlen oder fehlten z.B.:

  1. der Wille,
  2. der Verstand,
  3. das Wissen,
  4. die Erfahrungen,
  5. der Zweck, die Zwecke,
  6. die Auslöser,
  7. die Ereignisse,
  8. die Erlebnisse,
  9. die Methoden,
  10. die Verfahren.

Mächtige und Nutznießende betonen immer alles, was zu ihrer "Unschuld" beiträgt und vom (eigenen) Unvermögen ablenkt. Wenn die Frage nach "Unvermögen" oder "Unschuld" auftaucht, ist jedoch immer bereits durch die Fragestellung keine Unschuld mehr möglich und kein Unvermögen entschuldigt. Alle entsprechenden Begründungen legen nur offen, welches Unvermögen oder welche Schuld verdeckt wird oder ist und bleibt.