Ausgleich
von Unvermögen und Unschuld.Die Frage nach Unvermögen oder Unschuld stellt sich nicht oder nicht mehr. Was als Unvermögen angesehen wird, ist Unschuld. Was als Unschuld angesehen wird, ist Unvermögen.
Bei einer engeren Betrachtungsweise erfolgt der Ausgleich als z.B.:
Mitunter fehlen auch Parameter, um Unvermögen und Unschuld zu unterscheiden oder unterscheiden zu können (dürfen, müssen). Es fehlen z.B.:
Die Unterscheidungen von Unvermögen und Unschuld sind oder werden hinfällig, wenn fehlen oder fehlten z.B.:
Mächtige und Nutznießende betonen immer alles, was zu ihrer "Unschuld" beiträgt und vom (eigenen) Unvermögen ablenkt. Wenn die Frage nach "Unvermögen" oder "Unschuld" auftaucht, ist jedoch immer bereits durch die Fragestellung keine Unschuld mehr möglich und kein Unvermögen entschuldigt. Alle entsprechenden Begründungen legen nur offen, welches Unvermögen oder welche Schuld verdeckt wird oder ist und bleibt.
72. Unvermögen-Unschuld-Bilanz.