HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

72. Unvermögen-Unschuld-Bilanz.

VollbildUnschuld: Kapital.

Kapital verhält sich nicht. Es kann nicht planen, entscheiden oder handeln. Das "Kapital" hat deshalb niemals eine Schuld. Es kann auch nicht "schuldig" werden. Kapital "ist" der Gegenwert von Etwas oder eine Vormerkung für Etwas. Das Kapital ist unschuldig dafür, was als "Kapital" angesehen und wie mit "Kapital" und Kapital umgegangen wird.

Unvermögen-Unschuld-bilanz  

Die Unschuld des Kapitals besteht für z.B.:

  1. die Entstehung des Kapitals,
  2. die Zurechnung des Kapitals,
  3. die Berechnung des Kapitals,
  4. die Bewertung des Kapitals,
  5. die Werthaltigkeit des Kapitals,
  6. die Bonität des Kapitals,
  7. die Existenz (des Kapitals),
  8. die Deckung des Kapitals,
  9. die Eigentümer des Kapitals,
  10. die Rechtmäßigkeit.

Die Unschuld des Kapitals besteht auch für z.B.:

  1. Währungsverhältnisse,
  2. Kurse,
  3. Wertveränderungen,
  4. für den Preis eines mit "Kapital" (Geld) bewerteten Gutes,
  5. Änderungen des Kapitalflusses,
  6. Wertlosigkeit,
  7. Wertverfall,
  8. Wertsteigerung,
  9. Bestand (des Kapitals),
  10.  Zustand (des Kapitals).

Die Unschuld des Kapitals bleibt auch bestehen bei z.B.:

  1. "Verbriefungen",
  2. Nachweise, Nachweisungen,
  3. "Kontoführungen",
  4. Saldierungen,
  5. Aufrechnungen,
  6. Verrechnungen,
  7. Enteignungen,
  8. Umbuchungen,
  9. Ausbuchungen,
  10. "Abschreibungen".

Das Kapital ist auch unschuldig bezüglich der Vereinbarungen über das "Kapital", zwecks z.B.:

  1. Legitimation,
  2. Zugriff,
  3. Verfügbarkeit,
  4. Liquidierbarkeit,
  5. Teilung,
  6. Aufteilung,
  7. Verteilung,
  8. Zuteilung,
  9. Beteiligung,
  10. Zweckbestimmung.

Die Unschuld des Kapitals bleibt bestehen bei z.B.:

  1. Tausch,
  2. Umtausch,
  3. Verleihung,
  4. Leihe,
  5. Verbürgung,
  6. Einzahlung,
  7. Rückzahlung,
  8. Verzinsung,
  9. Verwendung,
  10. Wegfall.

Unschuldig bleibt das Kapital bei einem Wechsel von z.B.:

  1.  der Zugriffsberechtigung
  2.  der Verfügungsberechtigung,
  3. der Berechtigungen,
  4. der Verpflichtungen,
  5. der Zuschreibungen,
  6. der Bindungen,
  7. der Abhängigkeiten,
  8. der Bedingungen,
  9. des Rahmens,
  10. der Betrachtungen.

Im Zusammenhang mit der Unschuld des Kapitals spielen eine Rolle z.B.:

  1. wem es nutzt,
  2. wem es schadet,
  3. wer es vermehrt,
  4. wer es vermindet,
  5. wer dafür gerade steht,
  6. wer es verbürgt,
  7. wer es rechtfertigt,
  8. wer es begründet,
  9. wer es bekommt,
  10. woher es kommt.