72. Unvermögen-Unschuld-Bilanz
Unvermögen: Vermögen (im engeren Sinne)
Das Vermögen ist ein "Vermögen" nur im Verhältnis zu etwas
anderem, was als "Vermögen" angesehen wird. Dieser Stand und dieser
Zustand kann das Vermögen nicht ändern.
Das Vermögen ist einem stetigen Wandel unterworfen. Es kann die
Umwandlung nicht herbeiführen, anhalten, beschleunigen, verlangsamen
oder verhindern. Die Art der Wandlung und das Ergebnis der
Umwandlung kann das Vermögen nicht bestimmen, regeln, steuern oder
beenden.
Der Vermögen kann sich nicht z.B.:
- selbst vermehren,
- selbst erhalten,
- selbst teilen,
- selbst verteilen,
- selbst vergrößern oder verkleinern,
- selbst verbinden oder lösen,
- selbst bewegen,
- selbst hervorbringen,
- selbst zerstören,
- selbst auslöschen oder vernichten.
Das Vermögen kann sich nicht z.B.:
- selbst verwalten,
- selbst organisieren,
- selbst ordnen,
- selbst bewirtschaften,
- selbst vererben,
- selbst bewerten,
- selbst belegen (nachweisen),
Das Vermögen kann nicht bestimmen oder ändern z.B.:
- die Eigentumsverhältnisse,
- die Besitzverhältnisse,
- die Zweckbestimmungen,
- die Verwendungen,
- die Nutzungen,
- die Rechte,
- die Berechtigungen,
- die Pflichten,
- die Verpflichtungen,
- die Bewertungen.
Das Vermögen kann nicht bestimmen oder ändern z.B.:
- die Gestalt,
- die Form,
- die Gliederung,
- die Dynamik,
- die Rahmenbedingungen,
- das Umfeld,
- die Verhältnisse,
- das Verhalten (von sich selbst und den Betroffenen und
Beteiligten),
- die Zusammensetzung,
- die Wirkungen und die Folgen.