72. Unvermögen-Unschuld-Bilanz.
Unschuld: Summe.
Es gibt keine "objektive Unschuld", nur "subjektive". Allein die
Möglichkeit, zu den "Schuldigen" gezählt oder einer "Schuld"
bezichtigt werden zu können oder eine "Schuld" haben oder zumindest
nicht völlig ausschließen zu können, lässt immer Restzweifel an
einer Unschuld entstehen und bestehen. "Den Geruch wird man niemals
wieder los!"
E
Es ist immer nur eine Einbahnstraße: Unschuldige können niemals
ihre völlige Unschuld beweisen. Sie wissen einfach nichts von einer
"Schuld" oder der Möglichkeit, "schuldig" sein zu können oder
geworden zu sein. Der Unschuldige kann nicht beweisen werden, dass
etwas nicht geschehen ist: Die Möglichkeit, dass durch ihn und mit
ihm und in ihm etwas geschehen hätte können oder etwas geschehen
konnte oder könnte, ist niemals
auszuschließen. Alle, die mit etwas in Verbindung gebracht werden
(können), sind "befleckt" mit "Schuld". Sie brauchen davon weder
etwas zu wissen, noch zu erfahren.
Die Ausbeutung von Unschuldigen ist ein beliebtes politisches und
gesellschaftliches Spiel. Beliebt sind z.B.:
- "Schwarzer Peter",
- "Blinde Kuh",
- Einordnung in "Schubladen",
- Gerüchte,
- üble Nachreden,
- Verdächtigungen,
- Vorurteile,
- Unterstellungen,
- "Anschwärzungen",
- Sippenhaftung.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Die Unschuld wird dadurch
oftmals zugestanden oder abgelehnt z.B.:
- für Glücksritter,
- bei Spekulationen,
- Selbstgerechtigkeit, Unschuldig nur nach dem eigenen Recht
und den eigenen Gesetzen,
- bei Zufall,
- bei Unfall,
- für "höherer Gewalt",
- bei Katastrophen.
Trotz Unschuld kann eine Haftung bestehen als z.B.:
- Sippenhaft,
- Haftung der Nachfolger,
- Haftung der Erben,
- Haftung aus der Beziehung (Elternschaft, Kindschaft,
Nachbarschaft),
- nicht erwischt worden sein,
- Reue,
- Buße,
- Strafe,
- ("moralische") Verpflichtung,
- Pflicht zur Klärung und Aufklärung.
Ich bin unschuldig wegen z.B.:
- des Schicksals,
- der Bestimmung,
- der Geburt,
- dem Alter,
- der Herkunft,
- der Abstammung,
- der Elternschaft,
- der Verwandtschaft,
- der Situation,
- der Umstände.
Unschuld befreit nicht von der Verantwortung. Verantwortung und Haftung für die Folgen sind verschieden.
Fragen und Antworten bleiben offen, wenn zutrifft z.B.:
- Es gibt kein Gesetz, wonach eine "Schuld" hätte entstehen können.
- Bagatellfälle, die nicht verfolgt werden, machen auch nicht
"schuldig".
- Verjährung.
- Bezahlung oder Verbüßung der Strafen, wonach anschließend
wieder die "Unschuld" gilt.
- Ermittlungsverfahren, währenddessen die "Unschuldsvermutung"
gilt.
- Handeln im Auftrag von Dritten oder im Namen einer "höheren
Instanz" oder "höheren Gewalt".
- Handeln und Verhalten bei selbst verursachter Unfähigkeit.
- Handeln und Verhalten als Auftraggeber, welche die
schuldhaften Handlungen delegieren.
- Handeln und Verhalten "im Amt".
- Handeln und Verhalten "nach bestem Wissen und Gewissen".
Unschuld zeigt sich manchmal auch als z.B.:
- Glück gehabt,
- "reiche Eltern",
- von sozialen Netzen aufgefangen,
- behütet sein,
- geschützt worden sein,
- verschont geblieben sein,
- "Gnade der späten Geburt",
- Verhinderungen,
- rechtzeitige Einsicht,
- Vereitelungen: "Es hat nicht geklappt."