HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

72. Unvermögen-Unschuld-Bilanz.

VollbildUnschuld: Summe.

Es gibt keine "objektive Unschuld", nur "subjektive". Allein die Möglichkeit, zu den "Schuldigen" gezählt oder einer "Schuld" bezichtigt werden zu können oder eine "Schuld" haben oder zumindest nicht völlig ausschließen zu können, lässt immer Restzweifel an einer Unschuld entstehen und bestehen. "Den Geruch wird man niemals wieder los!"

EUnvermögen-Unschuld-bilanz  

Es ist immer nur eine Einbahnstraße: Unschuldige können niemals ihre völlige Unschuld beweisen. Sie wissen einfach nichts von einer "Schuld" oder der Möglichkeit, "schuldig" sein zu können oder geworden zu sein. Der Unschuldige kann nicht beweisen werden, dass etwas nicht geschehen ist: Die Möglichkeit, dass durch ihn und mit ihm und in ihm etwas geschehen hätte können oder etwas geschehen konnte oder könnte, ist niemals auszuschließen. Alle, die mit etwas in Verbindung gebracht werden (können), sind "befleckt" mit "Schuld". Sie brauchen davon weder etwas zu wissen, noch zu erfahren.

Die Ausbeutung von Unschuldigen ist ein beliebtes politisches und gesellschaftliches Spiel. Beliebt sind z.B.:

  1. "Schwarzer Peter",
  2. "Blinde Kuh",
  3. Einordnung in "Schubladen",
  4. Gerüchte,
  5. üble Nachreden,
  6. Verdächtigungen,
  7. Vorurteile,
  8. Unterstellungen,
  9. "Anschwärzungen",
  10. Sippenhaftung.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Die Unschuld wird dadurch oftmals zugestanden oder abgelehnt z.B.:

  1. für Glücksritter,
  2. bei Spekulationen,
  3. Selbstgerechtigkeit, Unschuldig nur nach dem eigenen Recht und den eigenen Gesetzen,
  4. bei Zufall,
  5. bei Unfall,
  6. für "höherer Gewalt",
  7. bei Katastrophen.

Trotz Unschuld kann eine Haftung bestehen als z.B.:

  1. Sippenhaft,
  2. Haftung der Nachfolger,
  3. Haftung der Erben,
  4. Haftung aus der Beziehung (Elternschaft, Kindschaft, Nachbarschaft),
  5. nicht erwischt worden sein,
  6. Reue,
  7. Buße,
  8. Strafe,
  9. ("moralische") Verpflichtung,
  10. Pflicht zur Klärung und Aufklärung.

Ich bin unschuldig wegen z.B.:

  1. des Schicksals,
  2. der Bestimmung,
  3. der Geburt,
  4. dem Alter,
  5. der Herkunft,
  6. der Abstammung,
  7. der Elternschaft,
  8. der Verwandtschaft,
  9. der Situation,
  10. der Umstände.

Unschuld befreit nicht von der Verantwortung. Verantwortung und Haftung für die Folgen sind verschieden. Fragen und Antworten bleiben offen, wenn zutrifft z.B.:

  1. Es gibt kein Gesetz, wonach eine "Schuld" hätte entstehen können.
  2. Bagatellfälle, die nicht verfolgt werden, machen auch nicht "schuldig".
  3. Verjährung.
  4. Bezahlung oder Verbüßung der Strafen, wonach anschließend wieder die "Unschuld" gilt.
  5. Ermittlungsverfahren, währenddessen die "Unschuldsvermutung" gilt.
  6. Handeln im Auftrag von Dritten oder im Namen einer "höheren Instanz" oder "höheren Gewalt".
  7. Handeln und Verhalten bei selbst verursachter Unfähigkeit.
  8. Handeln und Verhalten als Auftraggeber, welche die schuldhaften Handlungen delegieren.
  9. Handeln und Verhalten "im Amt".
  10. Handeln und Verhalten "nach bestem Wissen und Gewissen".

Unschuld zeigt sich manchmal auch als z.B.:

  1. Glück gehabt,
  2. "reiche Eltern",
  3. von sozialen Netzen aufgefangen,
  4. behütet sein,
  5. geschützt worden sein,
  6. verschont geblieben sein,
  7. "Gnade der späten Geburt",
  8. Verhinderungen,
  9. rechtzeitige Einsicht,
  10. Vereitelungen: "Es hat nicht geklappt."