Freizeichnung,
Freispruch.Die "Unschuld" entsteht oder besteht durch die Freizeichnung von Schuld, Beteiligung und Verantwortung, wenn sie vom Umfeld, den Betroffenen und Beteiligten anerkannt wird. Häufig wird eine Mitschuld oder Mitverantwortung auch nicht bemerkt, für unmöglich gehalten, ausgeschlossen oder absichtlich oder unabsichtlich "übersehen".
Eine "Unschuld" kann auch entstehen durch einen Freispruch durch sich selbst, durch Betroffene und Beteiligte, eine höhere Instanz, durch Unparteiische, Schlichter, Schiedsrichter oder ein Gericht.
Eine Freizeichnung und / oder ein Freispruch durch sich selbst und gegenüber sich selbst ist häufig durch z.B.:
Die "Unschuld" kann auch vor einer (schuldhaften) Tat liegen. Mittel für die Vorab-Freizeichnung oder den Vorab-Freispruch sind z.B.:
Die Freizeichnung und der Freispruch durch Gläubiger, Begünstigte, Benachteiligte erfolgt durch z.B.:
Unschuld bzw. unschuldiges Verhalten im juristischen Sinne wird oft anerkannt bei Verhaltensweisen wie z.B.:
Unschuldige werden, trotz Freispruch, oftmals dennoch wie Schuldige behandelt. Auch dann, wenn sie unfähig sind oder waren, zu helfen, sich selbst zu helfen, sich zu befreien oder in Sicherheit zu bringen. "Es bleibt ein Gmäckle übrig." Auch tatsächlich Unschuldige können sich nicht dagegen wehren.
72. Unvermögen-Unschuld-Bilanz.