54. Aus Schlussbilanz wird Startbilanz
Schlussbilanz: Reales Vermögen
Das reale Vermögen ist vorhanden, gegeben, verfügbar.
Neben dem bilanzierbaren und bilanzierten Vermögen sind ebenfalls
real:
- die drohenden Risiken, insbesondere die durch die Risiken zu
erwartenden Aufwendungen, um die bereits bestehenden Risiken zu
mindern, die zu erwartenden zu umgehen oder zu verkraften.
- alle Kosten und Aufwendungen für unterlassene Reparaturen,
Aktualisierungen, Ersetzungen, Modernisierungen, Entsorgungen.
- alle Kosten und Aufwendungen für unterlassene Pflege und
Wartungsmaßnahmen, Erschließungsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen.
- alle Kosten und Aufwendungen für nicht auszuschließende
Haftungen und Gewährleistungen, Kulanzen, Wiedergutmachungen.
- alle Rechte, Ansprüche und Berechtigungen, unabhängig davon,
ob am Bilanzstichtag irgendein Vermögenswert konkret zugerechnet
werden kann.
- alles immaterielle Vermögen, auch wenn es nicht bilanzierbar
ist und am Bilanzstichtag kein konkreter, bilanzierbarer
Vermögenswert vorhanden ist.
Reales Vermögen kann üblicherweise durch Besitz, Eigentum,
Berechtigung oder Verpflichtung eindeutig zugeordnet werden.
Diffuses Vermögen, das nicht eindeutig zugeordnet werden kann,
besteht vermutlich auch nicht real, zumindest nicht so real, dass es
als reales Vermögen in der Schlussbilanz angesehen werden kann.