Die Startbilanz zeigt die Ausgangslage zu Beginn eines neuen Betrachtungszeitraumes.
Übliche Betrachtungszeiträume sind:
Je nach Bezugsrahmen und Betrachtungszeitraum können für die Startbilanz sich nur ausgesuchte Vermögenswerte eignen. Im weiteren Vorgehen ist zu planen und sicher zu stellen, dass die übrigen Vermögenswerte angemessen und verantwortlich verwaltet und weiter entwickelt werden.
Die Startbilanz ist letztlich immer eine subjektive Bilanz: Es wird davon ausgegangen, dass die berücksichtigten und eingesetzten Werte sich in der Folge auch bestätigen werden. Ob es so sein wird, zeigt sich logischerweise erst im Zeitverlauf.
54. Schlussbilanz und Startbilanz