Die Schlussbilanz ist das Ergebnis eines abgelaufenen Zeitraumes.
Mit der Schlussbilanz werden alle Vorgänge der vergangenen Zeit abgerechnet. Die Schlussbilanz wird im Rahmen von "rollenden Planungen" auch als Zwischenbilanz oder Statusbericht erstellt.
In der Schlussbilanz wird das vorhandene Vermögen bilanziert. Es wird dabei davon ausgegangen, dass alles wie bis jeweils dato geplant auch fortgesetzt wird. Die Schulden werden erfasst und in die nächste Periode übernommen.
Die Schlussbilanz bildet in der Regel auch die Grundlage für:
Die Schlussbilanz dient in Kapitalgesellschaften auch die Grundlage der Entlastung von Vorständen und Geschäftsführungen. In Projekten dient die Schlussbilanz zur Bewertung des Projekterfolgs, der Abnahme des Projekts und zur Entlastung des Projektmanagements insbesondere des Projektleiters.
Können sich Parteien nicht auf eine gemeinsame Schlussbilanz einigen, werden die Werte der Schlussbilanz oftmals durch Gerichtsurteil festgestellt. Sie sind verbindlich.
54. Schlussbilanz und Startbilanz