62. Orientierungsbilanz
Die Orientierungen an der Vergangenheit und in die Vergangenheit
des Vermögens (im engeren Sinne)
Es geht um alles, was aus der Vergangenheit als eigenes Vermögen
übertragen ausgewählt und angenommen wurde.
Das Vermögen (im engeren Sinne) bindet und verbindet immer
untrennbar die Vergangenheit mit:
- der eigenen aktuellen Situation,
- den gegebenen Rahmenbedingungen,
- der jeweils aktuellen Ausgangslage,
- den Bindungen und Verbindungen zu allem, was eine gemeinsame
Vergangenheit besitzt,
- den eigenen (früheren) Entscheidungen,
- den ausdrücklichen, heimlichen und unheimlichen Verträgen
und Vereinbarungen, auch mit sich selbst,
- dem Wissen und den Erfahrungen im Umgang mit dem Vermögen
(im engeren Sinne),
- den Vorbildern,
- den bestehenden Netzen, Netzwerken, Bindungen und
Verbindungen,
- Grenzen und Begrenzungen, die mit dem Vermögen (im engeren
Sinne) verbunden sind und bleiben.
Es geht um die Orientierungen an:
- Vorfahren,
- (früheren) Eigentümern, Besitzern, Inhabern,
- geschriebenen und ungeschriebenen Gesetzen, Testamenten,
- Auflagen,
- Berechtigungen,
- Beschränkungen, Begrenzungen, Einschränkungen,
- Lasten,
- Belastungen,
- Rechten und Pflichten,
- Haftungen.
Es geht um Orientierungen an:
- Architekturen,
- Trägerschaft,
- Festlegungen über die Art und Weise, wie das Vermögen zu
verwalten ist,
- Zweckbestimmungen,
- Nutzungsbestimmungen,
- Nutzungsrechten,
- Eignungen des Vermögens,
- Verortungen des Vermögens,
- Normen, Standards,
- Passungen und Einpassungen des Vermögens.
Es geht um die Art und Weise, ob und wie akzeptiert werden:
- Gesamtkonzeption des Vermögens und dessen Umfeldes,
- Verträge und Vereinbarungen, Vorrechte, Gewohnheitsrechte,
- Rahmenbedingungen,
- Zustand,
- (eigener) Status,
- (eigenes) Verhältnis zum Vermögen,
- (eigene) Verantwortungen für das Vermögen,
- Mitbestimmung von Dritten,
- Mitverwendung des Vermögens durch Dritte,
- Treuhänderschaft für Dritte.
Es geht um die Art und Weise, wie die Orientierungen an der
Vergangenheit ermöglicht, begünstigt, geregelt, gesteuert und
gegebenenfalls erzwungen werden bei und durch:
- die Anforderungen an Stellen und Funktionen,
- die Anforderungen an Amtsinhaber und Kandidaten für das Amt,
- die Personalauswahl,
- die Inhalte der Vollmachten,
- die Ausstattungen,
- die Inhalte des Amtes,
- die Rollen und Funktionen,
- die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen,
- die zu erduldenden Kontrollen und Prüfungen,
- die Art und Weise, wie Rechenschaft abzulegen ist.
Die Orientierungen an der Vergangenheit zeigen sich oft in
Verhaltensweisen wie:
- Abwehr oder Begrenzung von Haftungen,
- Nachweisen und Dokumentationen, wie und wodurch das eigene
Denken, Planen, Entscheiden, Handeln und Verhalten den
Anforderungen entspricht oder entsprach,
- "Es recht machen wollen."
- Rücksprachen, Rückversicherungen, Rückdelegationen,
- Einholung von Legitimationen, Mehrheitsbeschlüssen,
formellen Beauftragungen für die Entscheidungen, das Handeln und
(formelle) Verhalten,
- Einholung von Erlaubnissen, Genehmigungen,
- Prüfung und Berufung auf gesetzlichen und formalen Rahmen,
- Anerkenntnis von Strafbewehrungen von Verhalten, welches
nicht den Gesetzen, Statuten, Auflagen und Erwartungen
entspricht,
- Anerkenntnis, das Amt, den Status und auch die Würde
jederzeit verlieren zu können, wenn die Anforderungen nicht
(mehr) erfüllt werden (können, sollen, dürfen, müssen),
- Einholung von (formellen) Entlastungen für die
Entscheidungen, das Handeln und Verhalten sowie deren Ergebnisse
und Folgen durch die Träger, Eigentümer, Besitzer oder Inhaber
des Vermögens, gegebenenfalls durch die Rechtfertigungen vor
sich selbst.
Mahnungen:
Das Vermögen der Vergangenheit enthält auch alle Ressourcen, die
oftmals nie oder erst im Verlaufe des Lebens benötigt werden. Bis es
soweit ist, werden die Ressourcen vielfach nicht erkannt,
unterbewertet, idealisiert, verworfen, zweckentfremdet, verbraucht
oder gar vernichtet. Die Grenzen zwischen Unwissenheit, Dummheit,
Ignoranz, Fixierungen, Besserwisserei, Gewalt, Macht und Ohnmacht
sind fließend.