68. Zeitenbilanz
Aufwand: Vermögen (im engeren Sinne)
Der Zeitenaufwand für das Vermögen und durch das Vermögen wird
erbracht als Personalleistungen, Dienstleistungen,
Vertragsleistungen und zur Erfüllung von gesetzlichen, kulturellen,
gewohnheitsmäßigen, freiwilligen, übernommenen oder übertragenen
Verpflichtungen.
Beim Zeitenaufwand für das Vermögen und des Vermögens dreht es
sich immer um Aufwendungen, die in Persona zu leisten sind von z.B.:
- den Besitzern,
- den Eigentümern,
- den "Dienstboten" (Beschäftigten),
- den Anrainern (Nachbarn),
- den Zulieferern,
- den Dienstleistenden,
- den Betroffenen,
- den Beteiligten,
- den Verpflichteten, den Belasteten,
- den Anwesenden.
Es geht um die Zeiten (die Dauer), um das Vermögen z.B.:
- zu schaffen,
- zu erhalten,
- zu verwalten,
- zu erneuern,
- zu ersetzen,
- zu nutzen,
- zu reparieren,
- instand zu halten (reinigen, putzen, säubern, pflegen),
- zu bewahren (schmücken, attraktiv machen),
- zu schützen und zu verteidigen (gegen Klima, Ungeziefer,
Unberechtigte, Unbeteiligte, Unfähige).
Es geht um die Zeiten (die Dauer), um das Vermögen z.B.:
- zu bewirtschaften,
- zu restaurieren,
- zu ersetzen,
- zu erneuern,
- zu modernisieren,
- anzupassen,
- zu beseitigen, zu verwerten´,
- zu vernichten, zu verschrotten,
- zu zerstören,
- aufzulassen.
Es geht um den Zeitenaufwand für z.B.:
- Unterhaltung ("für den laufenden Geschäftsbetrieb", "für die
Zwecke und die Zweckbestimmungen"),
- Verwendungen ("Funktionen",
- Anpassungen,
- Nutzungsänderungen,
- Zeitbegrenzungen,
- Zeiteinteilungen,
- Zeitbestimmungen,
- Zeitmessungen,
- Zeitverschiebungen,
- Vermarktungen.
Es geht um den Zeitenaufwand für und als z.B.:
- Eigentümer,
- Besitzer,
- Nutzer,
- Nutznießungen,
- Überlassungen,
- Betreuungen,
- Verwaltungen,
- Versorgungen,
- Gestaltungen (Werterhaltung),
- Verteidigungen.