70. Erfolgsbilanz
Ertrag: Vermögen (im engeren Sinne)
Das Vermögen wirft keinen Ertrag an Vermögen, für das Vermögen
und durch das Vermögen ab. Der Erfolg des Vermögens besteht einzig
darin, dass es als "Vermögen" betrachtet und behandelt wird. Das
Vermögen ist "einfach da" oder es ist "einfach nicht vorhanden".
Der Ertrag des Vermögens, der als Erfolg des Vermögens angesehen
wird, setzt voraus, dass das Vermögen z.B.:
- angenommen wurde,
- jemandem gehört,
- besteht,
- Bestand hat,
- eingebunden ist,
- verbunden ist,
- von "außen" stabilisiert ist, wird und bleibt,
- von "innen" gehalten, stabilisiert und erfüllt wird,
- Möglichkeiten und Alternativen aufweist,
- begrenzt und abgegrenzt ist.
Wie das Vermögen und der Ertrag des Vermögens, aus dem Vermögen
und mit dem Vermögen bewertet wird, ist letztendlich egal, jedoch
immer unterschiedlich durch die Absichten, die mit dem Vermögen
verbunden sind. Sie bestimmen den Ertrag und die Erfolge des
Vermögen durch z.B.:
- den Einsatz des Vermögens,
- die Verfügungen über das Vermögen,
- die Kompetenzen für das Vermögen,
- die Interessen am Vermögen,
- die Beauftragungen für das Vermögen,
- den Auftrag für das Vermögen,
- den Auftrag durch das Vermögen,
- die Anforderungen an das Vermögen,
- den Umgang mit dem Vermögen,
- die Eignung des Vermögens,
- die Zwecke des Vermögens,
- die Bestimmungen für das Vermögen,
- die Zweckbestimmungen für das Vermögen,
- den Zugang zum Vermögen,
- die Zugriffe auf das Vermögen,
- den Zustand des Vermögens,
- die Befähigungen zum Vermögen,
- die Beziehungen zum Vermögen,
- die Abhängigkeiten des Vermögens,
- die Abhängigkeiten vom Vermögen.
Der Erfolg des Vermögens und sein Ertrag werden bestimmt durch
z.B.:
- die Rechtsverhältnisse,
- die Auflagen,
- die Beschränkungen,
- die Bewertungen des Vermögens,
- die Bewertungen als Vermögen,
- die Belastungen des Vermögens,
- die Belastungen durch das Vermögen,
- die Entwicklung des Vermögen,
- den Markt für das Vermögen,
- den Marktwert.
Der Erfolg des Vermögens und sein Ertrag werden immer
unterschiedlich ermittelt, bewertet und beurteilt durch den Status
der Personen. Sie sind z.B.:
- Eigentümer,
- Besitzer,
- Nutzer,
- Nachbarn,
- Berechtigte,
- Verpflichtete,
- Gebundene,
- Verbundene,
- Begünstigte,
- Belastete,
- Eingeschlossene,
- Geduldete,
- Ausgeschlossene,
- Beteiligte,
- Verantwortliche,
- Verwaltende,
- Gestaltende,
- Bewirtschaftende,
- Träger,
- Zuständige.