HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

32. Urschuld und Unschuld

VollbildUnschuld (Passiva)

Unwissen; Recht auf Unwissen, Nicht-wissen-Können

Es geht um die Nichtverantwortung für das, was nicht (besser) gewusst werden kann.

Unschuld

Die Menge dessen, was nicht gewusst werden kann, ist immer unendlich größer als alles Wissen.

In der Regel werden große Anstrengungen unternommen, um das Unwissen zu reduzieren. Üblich sind:

  1. Lebensweisheiten,
  2. Erziehung,
  3. Schulen,
  4. Ausbildungen,
  5. Qualifizierungen,
  6. Anleitungen,
  7. Übungen, Trainings,
  8. Tests, Prüfungen,
  9. Einführungsrituale,
  10. Kontrollen.

Wissen entsteht jedoch ausschließlich durch die eigene Praxis. Was nicht selbst erarbeitet und erfahren wurde, bleibt Theorie: Sie bildet jedoch den Bezugsrahmen, um besser erkennen zu können, wo noch eigene Erfahrungen fehlen: Mit der Erkenntnis ist das Unwissen beseitigt und in die Forderung umgewandelt, sich anzueignen, was erkennbar fehlt.

Die Unwissenheit, die zur Unschuld berechtigt, beginnt jedoch erst, wenn die Grenzen des Wissens und des Wissen-Könnens überschritten sind oder werden. Es kann sich handeln um:

  1. den objektiven Zufall,
  2. das Jenseits des eigenen Bezugsrahmens,
  3. das absolut Neue,
  4. das nach bestem Wissen und Gewissen für "unmöglich" Gehaltene,
  5. gutgläubige Ahnungslosigkeit: "Es nicht besser wissen können": "Stand der Technik".

Was unter das Bezeichnete fällt, kann nicht gewusst werden. Besser: Es kann erst gewusst werden, wenn die Folgen eingetreten sind.

Die Grenze des Wissens und damit zur Unschuld ist noch nicht überschritten, wenn zumindest:

  1. Assoziationen gebildet werden können,
  2. Vergleiche und Analogien möglich sind,
  3. Ähnlichkeiten mit bisherigen Situationen wahrscheinlich sind,
  4. die Unterschiede zum bisher Bekannten deutlich sind.
  5. das eigene Unvermögen eingesehen werden kann,
  6. die eigene Unfähigkeit sich wahrscheinlich zeigen wird,
  7. die eigene Nicht-Eignung ganz oder teilweise erkennbar ist.

Fehlt die Zeit oder die Gelegenheit, das erkannte fehlende Wissen sich anzueignen, begrenzt sich "die Unschuld", besser das Nicht-Haften-Müssen für die Folgen meistens auf den plausiblen Nachweis, "nach bestem Wissen und Gewissen" entschieden, gehandelt und sich verhalten zu haben.

Mahnungen:

Die Entschuldigung für Nichtwissen gilt in der Regel nicht, wenn die eigenen Grenzen, Begrenzungen und Erfahrungen erreicht sind oder erreicht werden könnten. Die Erkenntnis führt zu Haftungen (Schulden, Passiva) für die Folgen für unterlassenes Lernen, Informieren, Beraten, Versichern und sich Orientieren. Es kann auch Vermögen entstehen, was dann dem "Zufall" oder dem "Glück (gehabt)" zugeschrieben wird.

Es ist ein Irrtum, dass Menschen "gerne lernen": Sie verlieren ihre Unschuld und werden immer mehr verantwortlich. Nur Kinder lernen gerne. Durch die heutige Bildungspolitik werden die Kindern immer mehr und immer früher um ihren "Spaß am kindlichen Lernen" gebracht: Die Mittel dazu stellt die "kindgemäße Mediendidaktik" zur Verfügung.

Erwachsene lernen oft erst dann, wenn ihnen ansonsten Nachteile angedroht werden, oder, wenn sie für ihr Lernen eine Belohnung in Aussicht gestellt erhalten. Beliebt sind "beurkundete Abschlüsse", Zertifikate, Titel, Berechtigungen und andere Privilegien der "Auszeichnung".

Wenn Sie an sich prüfen wollen, ob die Mahnungen berechtigt sind, prüfen Sie einfach, ob es Ihnen "Spaß" macht, die auf dieser Seite enthaltenen Informationen "in Ihre Welt" zu übertragen: Es ist auf jeden Fall anstrengend.