32. Urschuld und Unschuld
Unschuld (Passiva)
Es geht um die Unschuld als Freiheit von aller Verantwortung für
Denken, Planen, Entscheiden, Handeln und Verhalten. "In Unschuld"
geschieht, weil nichts anderes geschehen kann.
Ohne Schuld ("in Unschuld") geschieht.
- die Existenz,
- das Leben,
- das Überleben,
- die Selbsterhaltung,
- die Selbstverteidigung.
Nahezu alle Staaten, Religionen und Weltanschauungen sehen in
ihren Rechtsordnungen spezielle Regelungen vor.
Unschuld bedeutet auch:
- Makellos: Es ist gut so, wie es ist, weil es so ist.
- "Unbefleckt": Es besteht kein "Soll" und auch keine andere
Vergleichsmöglichkeit, aus welchem ein Anspruch resultieren
könnte.
- "Rein": Es ist einzigartig: Frei von Appellen, Botschaften,
Informationen: Es ist genau so "richtig", wie "es" ist: Es gibt
nichts zu verbessern, zu korrigieren, zu ändern oder zu
verändern.
- Echt: Es wirkt unmittelbar, direkt, vorbehaltslos und ohne
weitere Absichten außer der momentanen Wirkung, gleichgültig,
wie sie ausfällt.
Ohne Schuld sind deshalb:
- die Verortung im sozialen System, d.h. der Platz, welcher
eingenommen wird,
- die Achtsamkeit auf sich selbst,
- die Annahme von sich selbst,
- die existenziellen eigenen Bedürfnisse.
Wenn eine "Schuld" besteht, so ist sie auf die Schuld gegenüber
sich selbst begrenzt.