Es geht um das mitgegebene, unvermeidliche Vermögen und Kapital, das einerseits unausweichlich verpflichtet und andererseits von Verpflichtungen befreit oder gleich gar nicht entstehen lässt.
Die Urschuld wird geschuldet.
Die Freiheit und die Wahlmöglichkeiten bestehen per se.
Es entsteht keine Schuld aus der Art und Weise, wie in Freiheit und mit freiem Willen die Urschuld angenommen, erfüllt und schließlich weitergegeben wird.
Wird die Urschuld bewusst, entsteht Verantwortung: Die Unschuld erlischt. Sie wird durch die Entscheidung beendet, gleichgültig, wie sie ausfällt.