HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

32. Urschuld und Unschuld

VollbildUrschuld (Aktiva)

Es geht um die Urschulden, von welcher es keine Befreiung oder "Erlösung" gibt: Die Urschulden sind jederzeit von allen zu erfüllen. Das eigene Vermögen ist vor allen anderen Möglichkeiten zuerst zur Erfüllung der Urschulden einzusetzen. Ein besonderes Tun ist dazu nicht notwendig: Alles erfolgt spontan.

Unschuld - Aktiva

Wird die Urschuld tangiert, zeigen sich in der Regel Emotionen, die mitunter sehr heftig sein können. Alles Denken, Planen, Entscheiden, Handeln und Verhalten ist und wird ausschließlich auf die Erfüllung der Urschuld ausgerichtet.

Dem Phänomen der Urschulden kann sich durch Auseinandersetzungen mit folgenden Thesen genähert werden:

  1. Die Urschulden bestehen per se. Es sind weder eine Vereinbarung, noch ein Tun, noch eine Entscheidung, noch ein Handeln oder Verhalten ursächlich: Die Urschulden haben keine "Ursache".
  2. Für die Urschulden gibt es keine (fremden) "Gläubiger" oder "Berechtigten": Die Urschulden sich ausschließlich sich selbst geschuldet.
  3. Die Urschulden werden von niemandem gefordert. Es gibt deshalb keine Möglichkeit, sich von der Urschuld "zu befreien".
  4. Die "Erlösung von den Urschulden" wird häufig durch Religionen ("Himmel", "Jenseits", "Paradies", "Nirwana") bezeichnet. Gemeint ist nach Ansicht des Autors Heinrich Keßler jedoch damit die Möglichkeit, die Lasten der Urschulden sich selbst gegenüber zu erlassen und "gelassen" zu werden oder werden zu können.
  5. Verfehlungen gegenüber den Urschulden können nur sich selbst gegenüber verziehen werden.
  6. Verzeihung oder "Nachlass der Urschulden" ist nur sich selbst gegenüber möglich. Dritte, insbesondere Religionen und Weltanschauungen bieten zahlreiche Hilfen, um die "Versöhnung mit sich selbst" (wieder) zu ermöglichen.
  7. Die Urschulden entstehen permanent neu und in immer anderer Art und Weise. Es gibt keine Möglichkeiten, die Art und Weise zu bestimmen, wie die Urschulden zumindest ein einziges Mal "endgültig" beglichen werden könnten.
  8. Die Urschulden bestehen immer gleichzeitig und gleichwertig nebeneinander und miteinander. Den jeweiligen Moment beherrschen jedoch immer wieder wechselnde Urschulden.
  9. Die Urschulden sind immer selbst zu erfüllen. Es gibt keine Möglichkeiten, die Urschulden an Dritte zu delegieren oder von ihnen mittragen zu lassen. Dritte können jedoch die Erfüllung der Urschulden ermöglichen, erleichtern, erschweren oder verhindern.
  10. Die Urschulden erlöschen ersatzlos mit der Existenz. Es gibt keine "richtige" oder "falsche" Hinterlassenschaft: Nach dem Tod gleichen die Umstände alles von selbst wieder aus: Sie heben in Zeit und Raum auf, was die Existenz ermöglicht hat.