HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

32. Urschuld und Unschuld

VollbildSchied zwischen Urschuld und Unschuld

Werden die Bewertungen auch nur minimal verändert, kann "die Seite gewechselt" werden. Es geht um die Frage, was als Urschuld einzulösen ist und wo auch dann keine Schuld vorliegt, wenn die Verpflichtungen nicht erfüllt werden.

Urschuld und Unschuld

An folgenden Bewertungen "scheiden sich oft die Geister":

  1. Freiheiten,
  2. Annahmen,
  3. Akzeptanz,
  4. Autorität,
  5. Gewalt,
  6. Wunsch,
  7. Vorstellungen,
  8. Ziele,
  9. Wille,
  10. Orientierungen,
  11. Bevorzugungen,
  12. Kalkül,
  13. Folgen,
  14. Erfolgsaussichten,
  15. Erfolgsorientierungen,
  16. Gewohnheiten,
  17. Wachheit,
  18. Aufmerksamkeit,
  19. Bewusstsein,
  20. Entscheidungskriterien,
  21. Gruppennorm,
  22. Normen,
  23. Standards,
  24. Regeln,
  25. Spielregeln,
  26. Erwartungen an sich selbst,
  27. Erwartungen an andere,
  28. Störungen,
  29. Wahrnehmungen,
  30. Bereitschaft,
  31. Bedürfnisse,
  32. Sattheit,
  33. Interessen.

Die Kriterien, welche zum Unterschied führen, sind immer subjektiv. Sie sind sehr oft Anlass und Gegenstand von Auseinandersetzungen, Streit, Konflikten und Kriegen. Es geht dabei sehr oft um das "Recht-haben":

  1. nicht zu Leistungen oder Duldungen (ersatzlos) verpflichtet zu sein,
  2. nicht von den Nutznießungen ausgeschlossen zu werden,
  3. keine Begrenzungen der (bisherigen oder künftigen) Vorteile hinnehmen zu müssen,
  4. um die zu Leistungen und Duldungen Verpflichteten gegebenenfalls zwingen zu können, damit sie ihre Dienste erbringen,
  5. selbst (weiterhin) von Verpflichtungen frei zu sein.

Wie immer die Auseinandersetzungen ausgehen: Sobald ein formeller Entscheid getroffen wurde, ist aus der Urschuld eine konkrete Schuld geworden. Die Unschuld ist verloren: Sie ist zu einer Berechtigung umgewandelt worden.