32. Urschuld und Unschuld
Ausgleich zwischen Urschuld und Unschuld
Der Ausgleich zwischen Urschuld und Unschuld erfolgt:
- generell
- durch die Natur und die Naturgesetze, deren Grenzen
nicht überwunden werden können,
- durch die Religion oder was an ihre Stelle als
Weltanschauung tritt oder getreten ist,
- speziell:
- die Gesundheit,
- die (körperliche) Reife,
- die (geistige) Reife,
- der Zustand,
- die Verfassung,
- die Umstände,
Meistens wird die Urschuld gleich gar nicht erst wahrgenommen,
wodurch auch eine Auseinandersetzung mit der Unschuld oder Schuld
nicht erfolgt: Das Denken, Entscheiden, Handeln und Verhalten wird
als richtig und angemessen wahrgenommen, - zumindest von den
Akteuren.
In der Situation zeigt sich der Ausgleich oft als:
- Dilemma,
- Blockierung,
- Konflikt,
- Krise,
- Panik,
- Selbstgerechtigkeit,
- Rücksichtslosigkeit,
- Depression,
- starke emotionelle Ladungen (Wut, Trauer, Hass, Freude,
Begeisterung, Angst),
- Ohnmacht,
- Verdrängungen,
- Fixierungen.
Aus den ausgleichenden Phänomenen entstehen in der Regel Impulse,
die das weitere Denken, Planen, Entscheiden, Handeln und Verhalten
steuern.