Es geht um die Lasten, die sich aus dem Status, den Beziehungen oder als generellen Pflichten oder Verpflichtungen ergeben.
Sorgepflichten bestehen oft per se, wie
Die Sorgepflichten und Fürsorgepflichten entstehen alleine aus
In allen Rechtsgebieten sind die Sorgepflichten und die Fürsorgepflichten der Beteiligten und Betroffenen auch generell geregelt.
Manche Sorgepflichten und Fürsorgepflichten können an Dritte delegiert werden, andere sind in Persona zu erfüllen.
Bei der Erfüllung der Pflichten stehen die Interessen der Dritten, denen gegenüber die Verpflichtungen bestehen, über den eigenen Interessen. Unterlassene Pflichten führen oftmals zu einer Haftung für die Folgen, eventuell auch zu Schadenersatzansprüchen für unterlassene Sorge und Fürsorge.