HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

32. Urschuld und Unschuld

Urschuld (Aktiva)

VollbildSorgepflichten, Fürsorgepflichten

Es geht um die Lasten, die sich aus dem Status, den Beziehungen oder als generellen Pflichten oder Verpflichtungen ergeben.

Unschuld - Aktiva

Sorgepflichten bestehen oft per se, wie

  1. Sorgepflichten, wie für Eltern, Kinder,
  2. Fürsorgepflicht, wie für Schwache,
  3. Hilfepflicht,
  4. Treuepflichten,
  5. Loyalitätspflichten,
  6. Steuerpflichten,
  7. Wehrpflichten,
  8. Unterlassungspflichten,
  9. Entscheidungspflichten,
  10. Handlungsverpflichtungen, Pflichten zum Eingreifen,
  11. Führungspflichten,
  12. Weisungspflichten,
  13. Pflichten zur Gefolgschaft (Gehorsam).

Die Sorgepflichten und Fürsorgepflichten entstehen alleine aus

  1. der Situation,
  2. der aktuellen Konstellation,
  3. den aktuellen Gefahren und Bedrohungen,
  4. den aktuellen Abhängigkeiten,
  5. den aktuellen Verfassungen.

In allen Rechtsgebieten sind die Sorgepflichten und die Fürsorgepflichten der Beteiligten und Betroffenen auch generell geregelt.

Manche Sorgepflichten und Fürsorgepflichten können an Dritte delegiert werden, andere sind in Persona zu erfüllen.

Bei der Erfüllung der Pflichten stehen die Interessen der Dritten, denen gegenüber die Verpflichtungen bestehen, über den eigenen Interessen. Unterlassene Pflichten führen oftmals zu einer Haftung für die Folgen, eventuell auch zu Schadenersatzansprüchen für unterlassene Sorge und Fürsorge.