HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

32. Urschuld und Unschuld

Urschuld (Aktiva)

VollbildErblast, Erblasten

Es geht um die Lasten, die untrennbar mit der Aktiva (dem Vermögen) verbunden sind.

Unschuld - Aktiva

Erblasten werden meistens gleichzeitig mit den Entscheidungen und Ereignissen erworben, die zu den Vermögenswerten führen. Zu den Erblasten zählen:

  1. Erblasten, die mit der Annahme eines Erbes verbunden sind,
  2. Duldungen von Rechten oder Vorrechten Dritter,
  3. Beschränkungen aller Art: Nutzungsbeschränkungen,
  4. Einschränkungen aller Art: Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Veräußerungsverbote, Vorkaufsrechte,
  5. Dienstverpflichtungen und Leistungsverpflichtungen gegenüber Dritten, wie Leibgeding, Nießbrauch,
  6. Sozialverpflichtungen des Eigentums,
  7. Treuepflichten,
  8. Sorgfaltspflichten,
  9. Unterhaltspflichten,
  10. Erhaltungspflichten.

In der Regel wird sorgfältig kalkuliert, ob die Vorteile oder die Nachteile überwiegen, wenn eine Erblast akzeptiert wird. Ist eine Erblast einmal akzeptiert, kann sie nicht vom Belasteten ohne die Zustimmung der Berechtigten aufgehoben, geändert oder durch Anderes ersetzt werden.