Es geht um das Vermögen, das tatsächlich als "Vermögen" bezeichnet werden kann. Es geht um die höchstpersönliche Einschätzungen.
Die Aktiva der Zielbilanz hat wenig mit den gesetzlichen, kaufmännischen und steuerlichen Regelungen zu tun, nach welchen Bilanzen erstellt werden, insbesondere Bilanzen, die auch für Dritte eine Geschäftsgrundlage bilden (sollen, dürfen, müssen, können).
Als "Vermögen" auf der Aktive der Zielbilanz sollte deshalb nur aufgeführt werden, was zum Zielzeitpunkt oder am Zielort tatsächlich (noch, endlich) als "Vermögen" bezeichnet werden kann. Alles, was diese Bezeichnung nicht mehr verdient, ist aus der Zielbilanz zu entfernen. Eventuell kann sich ein Ersatzwert für den Nicht-mehr-Vermögensteil anbieten, jedoch nur dann, wenn durch entsprechende Projekte sichergestellt wird, dass der Ersatzwert auch gegenständlich wird.
Es geht um das, was man haben, besitzen und worüber man (weiterhin) verfügen möchte.