65. Kapitalbilanz
Aufwand
Es geht um den Aufwand, der durch das Kapital, als Kapital, mit
dem Kapital, wegen des Kapitals und für das Kapital anfällt, betrieben wird oder
gefordert, geleistet oder erzwungen wird. Der Aufwand ist in der
Regel "in Kapital" oder als "Kapital" zu erbringen.
Der Aufwand geschieht als z.B.:
- Zahlungen,
- Zuwendungen,
- Spenden,
- Provisionen,
- Gewinnbeteiligungen,
- Dividenden,
- Zinsen,
- Kontogebühren,
- Gebühren für Dienstleistungen, Verwaltungen,
- Verwahrungen, Tresore, Safes.
Der Aufwand für das Kapital umfasst auch "Nebenkosten" wie Kosten für
die Institutionen wie z.B.:
- Finanzen,
- Finanzverwaltungen,
- Rechtsvertretung,
- Steuerberatung,
- Bilanzierung,
- Buchhaltung, Rechnungswesen,
- Versicherungen,
- Interessensvertretungen,
- Regierungen,
- Polizei, Militär, Grenzschutz.
Beim Aufwand für das Kapital geht es um z.B.:
- die Erfüllung von Verpflichtungen,
- die Erfüllung von Unterhaltspflichten,
- die Befriedigung von Gläubigern,
- die Besänftigung von Schuldnern,
- die Verwaltung ("Buchhaltung") für das Kapital,
- die "soziale Gerechtigkeit",
- die Umverteilung,
- dem Gläubigerschutz,
- dem Schutz der Schuldner.
Der Aufwand fällt an für z.B.:
- Unterhaltsleistungen,
- Alimentierungen,
- Rechte, Lizenzen, Patente,
- Sicherheit,
- Kurssicherungen, Wertsicherungen,
- Genehmigungen,
- Verhandlungen,
- Vereinbarungen,
- Dokumentationen,
- Nachweisungen.
Der Aufwand fällt als Steuern, Gebühren und Abgaben an, die
bestimmt sind für z.B.:
- die Verteidigung miteinander und gegeneinander,
- die Ordnungen,
- die Prüfungen,
- den Rechtsbeistand,
- die Justiz (Anwälte, Richter),
- das Gemeinwesen (Behörden, Einrichtungen, Bildungswesen),
- die "öffentlichen Ordnung", (Gefängnisse, Bestrafungen),
- die Disziplinierung (Bußen, Geldbußen),
- das Gemeinwohl (Gesundheitswesen, Kinder, Jugend und
Erziehung, Altersversorgung),
- die Gemeinschaft (Versorgung, Hilfen, Frieden, Schlichtung).