65. Kapitalbilanz
Ertrag: Vermögen (im engeren Sinne)
Es geht um den Ertrag für und durch das Kapital und als Kapital
durch das
Vermögen, das einen Handelswert hat, also Erträge aus dem Vermögen
und durch das Vermögen im engeren
Sinne.
z.B.:
Mieten,
Gewinne,
Überschüsse,
Ein Ertrag entsteht, wird gesichert oder abgesichert für und
durch z.B.:
- Belastungen,
- Beleihungen,
- Leihen, Verleihungen, Mieten,
- Pfändung,
- Beschlagnahme,
- Sicherung,
- Veräußerung,
- Verwertung,
- Vernichtung,
- Rückbau.
Der Ertrag an Kapital fällt an im Rahmen der Prozesse für z.B.:
- die Beschaffung,
- die Erschließung,
- den Erwerb,
- die Aufbereitung,
- den Besitz,
- das Eigentum,
- die Bereithaltung,
- die Unterhaltung, Pflege und Wartung,
- den Betrieb, die Nutzung, die Verwendung, den Einsatz,
- die Verschönerung, Modernisierung, Erhaltung.
Der Besitz, das Eigentum und die Nutzung des Vermögens
werfen regelmäßig, fortlaufend, zyklisch, einmalig oder
wiederkehrend Erträge den Kapitaleinsatz ab für z.B.
- die Verwaltung,
- die Reparaturen,
- die Instandhaltung,
- die Renovierung,
- die Verwahrung, Lagerung, Bevorratung,
- die Bewahrung,
- den Schutz,
- die Anpassung,
- die Erneuerung,
- die Ersetzung.
Für und durch die Zweckbestimmungen des Vermögens entsteht
Ertrag durch Versprechen, Leistungen und Gegenleistungen für z.B.:
- den Aufbau,
- die Zusammenführung,
- die Anpassung,
- die Teilung,
- die Verteilung,
- die Herstellung, Erhaltung und Sicherung der
Funktionsfähigkeit,
- die Verwendbarkeit,
- die Eignung,
- den Abbau,
- die Entsorgung.
Ein Ertrag entsteht auch als Entgelt für z.B.:
- Bewertungen,
- Gutachten,
- Zertifikate, Zertifizierungen,
- Testate,
- Verträge,
- Vereinbarungen,
- Regeln,
- Spielregeln,
- Berechtigungen,
- Verpflichtungen.